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Nahrungsmittel. Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung

02.439 · Parlamentarische Initiative · 2002-06-21

Erledigt

Ausgangslage

Nationalrat Melchior Ehrler (C, AG) reichte am 21. Juni 2002 eine parlamentarische Initiative (02.439 Nahrungsmittel. Kennzeichnung von besonderen Eigenschaften aufgrund der schweizerischen Gesetzgebung) ein, mit dem Ziel, dass einheimische Nahrungsmittel, welche aufgrund von gesetzlichen Vorschriften (z. B. umweltgerechte Produktion, artgerechte Tierhaltung oder Lebensmittelsicherheit) höhere Anforderungen erfüllen als vergleichbare importierte Nahrungsmittel, entsprechend gekennzeichnet und ausgelobt werden können.

Die Initiative gründet darauf, dass die schweizerische Gesetzgebung an die Lebensmittelproduktion in vielen Fällen höhere Anforderungen stellt als dies in anderen Staaten der Fall ist. Dies kann bei Konsumentinnen und Konsumenten ein entsprechendes Informationsbedürfnis hervorrufen und - wenn diese Information nicht gewährleistet wird - für inländische Produkte zu einem Konkurrenznachteil führen. Unbestritten ist, dass die hohen gesetzlichen Anforderungen an die Lebensmittelproduktion in der Schweiz zum guten Image dieser Produkte beitragen, doch diese Rahmenbedingungen beeinflussen auch die Wettbewerbsfähigkeit der einheimischen Produktion, welche es im Hinblick auf die progressive Marktöffnung zu stärken gilt. Die Initiative bezweckt denn auch, dass diese preislichen Wettbewerbsnachteile mindestens teilweise wettgemacht werden können.

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reiche ich folgende Parlamentarische Initiative in der Form der allgemeinen Anregung ein:

Die Bundesgesetzgebung ist in dem Sinne zu ändern, dass einheimische Nahrungsmittel, welche aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, so etwa in Bezug auf Ökologie, Tierschutz oder Lebensmittelsicherheit, höhere Anforderungen erfüllen als vergleichbare importierte Nahrungsmittel, entsprechend gekennzeichnet und ausgelobt werden können.

Begründung

Die schweizerische Gesetzgebung stellt an die Lebensmittelproduktion in sehr vielen Fällen deutlich höhere Anforderungen als andere Staaten. Dies führt ohne Korrekturmassnahmen zu einem Konkurrenznachteil für inländische Produkte.

Im Landwirtschaftsgesetz (SR 910.1) wird diese Problematik in Artikel 18 aufgegriffen. Für importierte Produkte aus in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden werden als Massnahmen Vorschriften über die Deklaration sowie höhere Einfuhrzölle vorgesehen. In der Verordnung über die Deklaration für landwirtschaftliche Erzeugnisse aus in der Schweiz verbotener Produktion (SR 916.51) werden die Details zur Deklaration geregelt.

Mit dieser Deklaration sollen gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten die unterschiedlichen Produktionsanforderungen aufgezeigt werden. Bisher ist das mit einer Negativdeklaration, d.h. mit dem Hinweis auf verbotene Produktionsmethoden bei importierten Produkten geschehen. Die bisherigen Erfahrungen mit dieser Regelung vermögen nicht zu genügen. Auf der einen Seite deckt diese Verordnung die unterschiedlichen Produktionsbedingungen nur teilweise ab. Anderseits gab es in der praktischen Umsetzung immer Schwierigkeiten und Widerstände. Ein Fortschreiten auf diesem Weg scheint deshalb kaum Erfolg versprechend zu sein.

Gegenüber einer Positivdeklaration - Kennzeichnung der höheren Anforderungen an inländische Produkte im Vergleich zu importierten Produkten - wurde bisher immer der Einwand erhoben, dass die Auslobung dieses höheren Standards im Rahmen der geltenden Gesetzgebung nicht möglich sei, weil er gesetzlich vorgeschrieben sei und damit als "Selbstverständlichkeit" betrachtet würde.

Tatsache aber bleibt, dass eine Konkurrenz zwischen inländischen und ausländischen Lebensmitteln besteht und dass diese durch strengere gesetzliche Anforderungen, beispielsweise für den Umwelt- und Tierschutz, die Nahrungsmittelsicherheit usw., beeinflusst wird. Tatsache bleibt auch, dass sich in den letzten Jahren - siehe die Diskussionen und der überaus deutliche Entscheid beim Agrarartikel in der Bundesverfassung - das Prinzip der Transparenz von Herkunft und Produktionsmethoden durchgesetzt hat.

Nachdem die bisherigen Erfahrungen eindeutig gezeigt haben, dass diese Negativdeklaration für sich allein nicht genügt, sind nun die nötigen gesetzlichen Grundlagen für eine positive Kennzeichnung der strengeren schweizerischen Produktionsanforderungen zu schaffen. Dabei ist auch nicht zu unterschätzen, dass auf diesem Wege die Anstrengungen zu möglichst hoher Qualität in der Produktion besser ins Image der schweizerischen Produkte einfliessen können als dies bei der heutigen Negativdeklaration der Fall ist.

Systematisch kann eine solche Regelung in verschiedenen Gesetzen (z. B. Landwirtschaftsgesetz, Konsumenteninformationsgesetz) geschehen.

Verhandlungen

Der Nationalrat beschloss in der ersten Phase der Initiative mit 117 zu 51 Stimmen Folge zu geben. Darauf unterbreitete die Kommission einen Vorschlag für eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (Art. 16a). Gemäss diesem neuen Artikel dürfen landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte mit einer Deklaration versehen werden, die auf gesetzlich vorgeschriebene Eigenschaften oder Produktionsmethoden hinweist. Damit sollen einheimische Produkte, die bezüglich Ökologie oder Tierschutz höhere Ansprüche erfüllen müssen als vergleichbare importierte Lebensmittel, gefördert werden. Der Vorschlag wurde von allen Fraktionen unterstützt. Hildegard Fässler-Osterwalder (S, SG) wies auf den für die SP-Fraktion wichtigen Täuschungsschutz bei dieser Positivdeklaration hin. Obwohl man immer noch der Meinung sei, dass entsprechende Produkte besser über Marketingmassnahmen gefördert werden sollten, unterstütze auch die SP-Fraktion die Vorlage. Der Nationalrat stimmte der Gesetzesänderung mit 143 zu Null Stimmen zu.

Auch im Ständerat begrüsste die zuständige Kommission die Möglichkeit, die höheren Anforderungen an inländische Landwirtschaftsprodukte mit einer Deklaration sichtbar zu machen. Simonetta Sommaruga (S, BE) gab zu bedenken, dass die Frage der Lebensmitteldeklaration bereits in der Lebensmittelverordnung geregelt sei. Zudem könnte es künftig im Vollzug Zuständigkeitsprobleme zwischen den Bundesämtern Gesundheit und Landwirtschaft geben. Der Ständerat unterstützte den Vorschlag des Nationalrates mit 23 zu Null Stimmen, bei acht Enthaltungen.