02.5218 · Fragestunde. Frage · 2002-12-02
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Dem Vernehmen nach häufen sich beim Schweizerischen Heilmittelinstitut die Hinweise und Klagen betreffend Verstösse gegen die Vorschriften von Abschnitt 5 des Heilmittelgesetzes (HMG). Allem Anschein nach ist das Institut nicht gewillt, die im Gesetz vorgesehenen Massnahmen zur Durchsetzung der erwähnten Vorschriften konsequent anzuwenden.
Ich frage deshalb den Bundesrat an, ob er nicht auch der Meinung sei, der aktuelle Zustand sei unhaltbar.
Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit das Institut den erwähnten Vorschriften des HMG unverzüglich Nachachtung verschafft und über die Ergebnisse entsprechend berichtet?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.