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05.5210 · Fragestunde. Frage · 2005-10-03

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Das Hochwasser in der Schweiz hat aufgezeigt, dass vermehrt in Präventionsmassnahmen investiert werden muss. Mit guter Prävention kann viel Leid verhindert, aber auch viel Geld gespart werden. Von einer besseren Prävention profitieren wesentlich die Versicherungen. Deshalb stellt sich die Frage, wie diese verbindlich für Präventionsmassnahmen gewonnen werden können.

Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, für die Finanzierung von Präventionsmassnahmen ein Projekt der Public-Private-Partnership mit den Versicherungen einzugehen, z. B. in Form einer Präventionsagentur?

Müssen die neugeschaffenen Grundlagen im Versicherungsaufsichtsgesetz allenfalls ergänzt bzw. präzisiert werden?

Wie ist gewährleistet, dass diese Grundlagen von den Kantonen rasch umgesetzt werden?

Stellungnahme des Bundesrates

Mit Präventionsmassnahmen können, wie die jüngsten Ereignisse erneut gezeigt haben, viel Schaden und Leid verhindert und Kosten gespart werden. In Anbetracht der beschränkten Mittel der öffentlichen Hand verdient die Idee einer Public-Private-Partnership mit den Versicherungen und unter Beteiligung des Bundes eine vertiefte Prüfung. Dabei werden die gestellten Fragen geklärt.

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