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06.461 · Parlamentarische Initiative · 2006-09-21

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Ausgangslage

Am 21. September 2006 reichte Nationalrat Paul Rechsteiner eine parlamentarische Initiative ein, die die Aufhebung der Strafurteile gegen die Schweizerinnen und Schweizer verlangt, die im spanischen Bürgerkrieg auf der Seite der republikanischen Regierung und im Zweiten Weltkrieg in der französischen Résistance für die Demokratie gekämpft haben. Der Initiant begründete seine Initiative damit, dass diese Schweizerinnen und Schweizer durch ihre Handlungen auch die Freiheit der schweizerischen Demokratie verteidigt hätten. Gestützt auf Artikel 111 Absatz 1 ParlG hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mit technischer Unterstützung des Bundesamtes für Justiz eine Vorlage ausgearbeitet und sie am 6. November 2008 mit 15 zu 6 Stimmen verabschiedet. Die Vorlage erfasst nur die Freiwilligen im spanischen Bürgerkrieg, nicht jedoch die Unterstützerinnen und Unterstützer der französischen Résistance. Eine Kommissionsminderheit möchte auf die Vorlage nicht eintreten, eine andere möchte auch die französische Résistance einbeziehen.

Der Bundesrat stimmt der Gesetzesvorlage in der von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagenen Form zu. Er bestätigt damit die Haltung, die er bereits in seiner Stellungnahme vom 9. Dezember 2002 zum Entwurf des Bundesgesetzes zur Aufhebung von Strafurteilen gegen Flüchtlingshelfer zur Zeit des Nationalsozialismus eingenommen hat. (Quelle: Stellungnahme des Bundesrates)

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Strafurteile gegen die Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg und in der Résistance für die Demokratie gekämpft haben, seien aufzuheben.

Begründung

Die Schweizerinnen und Schweizer, die im Spanischen Bürgerkrieg oder in der Résistance für Freiheit und Demokratie gekämpft haben, haben durch ihre Handlungen auch die Freiheit der schweizerischen Demokratie verteidigt. Mit ihrer strafrechtlichen Verurteilung (unter Einschluss der Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte) ist die Schweiz unter allen Demokratien bis heute ein justizieller Sonderfall geblieben. Trotz verschiedener Ehrenerklärungen sind sie bis heute nicht formell rehabilitiert worden.

Es drängt sich nun auf, den überfälligen Schritt der formellen Rehabilitierung endlich nachzuholen. Zum einen hat vor kurzem Luxemburg als letzter Staat in einer ähnlichen Lage alle Spanienfreiwilligen gesetzlich rehabilitiert. Zum anderen sollte die Rehabilitierung noch durchgeführt werden, bevor die letzten Betroffenen verstorben sind. In die Rehabilitierung sollten die Schweizerinnen und Schweizer einbezogen werden, welche in der Résistance gegen die Nazis gekämpft hatten und dafür strafrechtlich verurteilt worden waren.

Verhandlungen

Eine Minderheit Kaufmann (V, ZH) verlangte mit Unterstützung der SVP-Fraktion im Nationalrat Nichteintreten. Als Hauptgrund führte sie an, dass mit der Rehabilitierung ein falsches Zeichen gesetzt werde. Ein Schweizer Bürger habe sich nicht in internationalen Brigaden an Kriegshandlungen in fremden Ländern zu beteiligen. Der Rat beschloss anschliessend mit 123 zu 23 Stimmen Eintreten. In der Detailberatung unterlagen drei weitere Minderheitsanträge, welche verlangten, dass die Schweizer, die in Frankreich in der Résistance gekämpft hatten, ebenfalls in den Entwurf aufgenommen und rehabilitiert werden sollten. Die Gesamtabstimmung ergab eine Annahme des Entwurfes mit 130 zu 32 Stimmen.

Der Ständerat nahm den Entwurf der Kommission diskussionslos und ohne Gegenstimmen an.

In der Schlussabstimmung wurde das Bundesgesetz im Nationalrat mit 133 zu 50 und im Ständerat mit 35 zu 4 Stimmen angenommen.