06.471 · Parlamentarische Initiative · 2006-10-06
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Das Parlament passt alle notwendigen Gesetzestexte so an, dass der Bundesrat dazu verpflichtet werden kann, den Erlass oder die Änderung einer Verordnung vom Parlament genehmigen zu lassen (Zustimmung oder Ablehnung). Ausgenommen sind Fälle, welche im Interesse des Landes ein dringliches Handeln erfordern.
Begründung
In letzter Zeit kam es zum Erlass von zahlreichen zweifelhaften Verordnungen durch den Bundesrat. Dieser machte ab und zu von seiner Verordnungskompetenz einen sehr extensiven Gebrauch. Ausserdem wurde in einigen Fällen die vom Gesetzgeber gewährte Kompetenz gar überschritten und Verordnungen angepasst, welche keinen Bezug zu den geänderten Gesetzen hatten. Aus diesem Grund muss das Parlament vor dem Erlass einer Verordnung konsultiert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Bundesrat seinen Gesetzgebungsspielraum einhält.