Telefonieren mit dem Handy kann Ihrer Gesundheit schaden
06.478 · Parlamentarische Initiative · 2006-12-11
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Alle Handypackungen müssen mit dem Hinweis versehen werden, dass der Gebrauch von Mobilfunkgeräten die Gesundheit, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, beeinträchtigen bzw. schädigen kann.
Begründung
Der Markt mit Handys boomt. In der Schweiz gibt es bereits 6,5 Millionen Handynutzende. Diese werden auch immer jünger. Selbst unter Zwölfjährigen sind inzwischen Mobilfunktelefone weitverbreitet. Wir wissen aber heute noch zu wenig über die effektiven Risiken, welche mit der täglichen Nutzung des Mobiltelefons verbunden sind. In welcher Art und Weise die Strahlung von Handys die Gesundheit gefährdet, lässt sich gegenwärtig trotz einer Vielzahl von Studien noch nicht endgültig beantworten. Man weiss aber, dass elektromagnetische Felder des Mobilfunks gesundheitsschädigende Wirkung zeigen können. Bis verlässliche und abschliessende Daten über die Gefahren vorliegen, sollen die Handyhersteller die Handypackungen mit gut sichtbaren Hinweisen versehen, dass die Nutzung der Geräte die Gesundheit beinträchtigen und schädigen kann, und speziell auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen hinweisen. Dies könnte in einer ähnlichen Form wie in der ersten Phase bei den Zigarettenpackungen geschehen. Damit könnte man auch im Bereich Mobilfunk das Vorsorgeprinzip besser berücksichtigen.