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06.482 · Parlamentarische Initiative · 2006-12-18

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:

Artikel 190 StGB (Vergewaltigung) und Artikel 191 StGB (Schändung) sind so anzupassen, dass diese Straftaten - wenn sie durch mehrere Täter gleichzeitig beziehungsweise in Gruppen begangen werden - mit Zuchthaus nicht unter fünf Jahren bestraft werden. Gleichzeitig ist das Jugend- und Kinderstrafrecht strafverschärfend anzupassen.

Begründung

Die Kriminalität wächst, was sich insbesondere an den jüngsten Gewalteskalationen in den Schulen, aber auch in Sportarenen und in den Städten zeigt. Aktuell zählen wir in der Schweiz bis zu drei Körperverletzungsdelikte pro Tag durch Jugendliche. In den letzten Wochen wurden mehrere Mädchen von Ausländern und Eingebürgerten vergewaltigt. Dies ist unter anderem auf die Laisser-faire-Politik der letzten Jahre und die lasche Zuwanderungspolitik zurückzuführen. Dieser Entwicklung ist entschlossen entgegenzutreten, und es ist seitens des Staates härter durchzugreifen.

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