06.5036 · Fragestunde. Frage · 2006-03-13
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Angesichts der Aktivitäten fundamentalistischer muslimischer Prediger und ihrer Bewegungen stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Ist es denkbar, Mitgliedern radikaler islamistischer Bewegungen, die in ihren Heimatländern aufgrund ihrer extremistischen Aktivitäten verfolgt werden und bei denen man davon ausgehen kann, dass sie diese Aktivitäten in unserem Land fortführen, keinen Flüchtlingsstatus zu gewähren?
2. Welche rechtlichen Mittel stehen zur Verfügung, um den fundamentalistischen Aktivitäten eines extremistischen muslimischen Predigers ein Ende zu setzen, dem Asyl gewährt wurde?
3. Können in unserem Land radikale islamistische Bewegungen, wie beispielsweise jene von Hizb-Ut-Tahrir, die den Hass gegenüber dem Westen und die Überlegenheit des Korans gegenüber dem Rechtsstaat predigen, verboten werden?
4. Ist es richtig, dass die Bestimmungen von Artikel 261 des Schweizerischen Strafgesetzbuches keine Anwendung finden, wenn es sich um eine von einer Minderheit ausgehende Rassendiskriminierung der Mehrheit handelt?
5. Welche Massnahmen gedenkt der Bundesrat zu treffen, um die Integration von Muslimen in der Schweiz zu fördern und den Frieden zwischen den Religionen zu gewährleisten?