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09.1091 · Anfrage · 2009-06-08

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

Die Antwort des Bundesrates auf meine Motion 07.3844 besagt, dass er bereit ist, "unbehandelte Einwegpaletten aus Massivholz als Holzbrennstoff zuzulassen. Dazu müssen diese als Restholz im Sinne von Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c LRV anerkannt werden. Der Bundesrat ist bereit, eine entsprechende Änderung von Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c LRV in die Wege zu leiten."

- Wie weit ist diese Änderung vorangeschritten?

- Ab wann werden die unbehandelten Einwegpaletten aus Massivholz als Holzbrennstoff zugelassen?

Stellungnahme des Bundesrates

Eine Revision verschiedener Artikel der Luftreinhalte-Verordnung (LRV; SR 814.318142.1) ist geplant. In diesem Rahmen ist auch die Aufnahme von unbehandelten Einwegpaletten aus Massivholz als Restholz in Anhang 5 Ziffer 31 Absatz 1 Buchstabe c vorgesehen. Für diese Änderung und weitere Punkte der LRV-Revision sind zurzeit noch Abklärungen im Gange. Der Entwurf für die besagte Revision der LRV wird voraussichtlich Anfang 2010 in die offizielle Anhörung geschickt.

Antwort des Bundesrates.