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09.310 · Standesinitiative · 2009-05-05

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:

Der Bund stellt in den Budgets und Finanzplänen die gesetzlich vorgeschriebenen Bundesanteile zur Verfügung, die den jährlichen Bedarf der Kantone für den Hochwasserschutz decken.