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09.3568 · Motion · 2009-06-10

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, dafür besorgt zu sein, dass der Hilfsmittelkatalog im ELG dahingehend überarbeitet wird, dass der effektive Bedarf an Hilfsmitteln sozialversicherungsrechtlich abgedeckt ist.

Begründung

AHV und EL sollen die Existenz im Alter - dazu gehört auch die ausreichende Versorgung mit Hilfsmitteln - sichern. Leider ist es aber so, dass ein beachtlicher Teil der Leute, die auf EL angewiesen sind, sich die Anschaffung von Geräten, die nachweislich die Fortsetzung einer selbstständigen Lebensführung bei alterstypischen Einschränkungen ermöglichen, nicht leisten kann. Es handelt sich dabei um Brillen, Rollstuhlmotoren usw. Eine Überarbeitung des Hilfsmittelkatalogs im ELG ist dringend nötig.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Vor dem Inkrafttreten der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) übernahmen die Ergänzungsleistungen (EL) den in der AHV auferlegten Selbstbehalt für Hilfsmittel. Daneben bezahlten die EL auch die gesamten Kosten für Hilfsmittel gemäss einer eigenen Liste.

Seit dem Inkrafttreten der NFA am 1. Januar 2008 gibt der Bund im Bereich der Vergütung der Krankheits- und Behinderungskosten, wozu auch die Hilfsmittel gehören, nur noch den Rahmen für die zu vergütenden Leistungsarten vor (Art. 14 ELG). Die Regelung der Einzelheiten wie auch die Finanzierung der Krankheits- und Behinderungskosten ist seither ausschliesslich Sache der Kantone. Folglich besteht auch der EL-eigene Hilfsmittelkatalog nicht mehr.

Für den Bundesrat besteht kein Anlass, diese mit der NFA realisierte Kompetenzaufteilung bereits wieder zu ändern und mit bundesrechtlichen Vorschriften in den Kompetenzbereich der Kantone einzugreifen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.