10.332 · Standesinitiative · 2010-09-13
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:
Die Gesetzgebung des Bundes ist so zu ändern:
- dass die Bestimmungen mit Auswirkungen auf die Stromversorgung koordiniert und aufeinander abgestimmt sind;
- dass die Regelung der Strompreise nicht zu einer Benachteiligung einzelner Regionen führt; und
- dass die Regulierungsbehörden gestärkt und ihre Eingriffsmöglichkeiten erweitert werden.