10.5403 · Fragestunde. Frage · 2010-09-20
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Die Bundesanwaltschaft hat im Ausland Verhöre ohne Rechtshilfeersuchen an die betreffenden Staaten durchgeführt. Dieses rechtswidrige Verhalten ist Gegenstand einer Untersuchung durch einen ausserordentlichen Bundesanwalt.
Trägt Bundesanwalt Erwin Beyeler die Verantwortung für diesen Bruch von Völkerrecht und von Souveränitätsrecht anderer Staaten?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat äussert sich nicht zu rechtlichen und damit fachlichen Fragen, welche unmittelbar eine laufende Strafuntersuchung betreffen. Gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege steht die Bundesanwaltschaft nur administrativ unter der Aufsicht des Bundesrates; die fachliche Aufsicht dagegen wird gemäss Artikel 28 Absatz 2 des Bundesgesetzes über das Bundesstrafgericht vom Bundesstrafgericht ausgeübt.