10.5576 · Fragestunde. Frage · 2010-12-13
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Wortlaut
- Ist dem Bundesrat bekannt, dass ein Schweizer Entsorgungsunternehmen keinen Filterstaub im deutschen Heilbronn deponieren durfte, weil ihr Angebot an die Auftraggeberin, eine Zürcher Kehrichtverbrennungsanlage, zu tief war (Preisschutz)?
- Wird dieses Vorgehen durch die Weko untersucht?