11.5422 · Fragestunde. Frage · 2011-09-21
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Das am 1. September 2011 in Kraft getretene BAG-Kreisschreiben Nr. 7.1 verletzt gemäss Privatim (schweizerische Datenschutzbeauftragte) das KVG.
- Verletzt das Kreisschreiben mit der Aufforderung zur systematischen Lieferung von Patientendaten an die Versicherer den Datenschutz?
- Verletzt es den Entscheid des Parlamentes vom September 2007, dass die Diagnosen und Prozeduren nicht systematisch auf die DRG-Rechnung gehören (AB 2007 N 442-446)?
- Darf ein Kreisschreiben die Versicherer zur Nichtbezahlung von Rechnungen aufrufen?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.