13.309 · Standesinitiative · 2013-06-24
Erledigt
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Luzern folgende Standesinitiative ein:
Der Bund wird ersucht, den Immobilienhandel dem Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor zu unterstellen.