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Anfragen bei sozialen Netzwerken. Warum erhält die Schweiz so wenig Informationen?

13.3986 · Interpellation · 2013-09-27

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen anlässlich der sogenannten "Tanz dich frei"-Party in Bern haben die Behörden vergeblich versucht, Informationen über die anonymen Organisatoren bei Facebook zu beschaffen. Organisatoren wohlverstanden, welche aktiv zu Gewalttätigkeiten und der Teilnahme an einer illegalen Veranstaltung warben.

Dass Facebook dabei nicht mit den lokalen Behörden in der Schweiz zusammenarbeitet und so Schäden an Privateigentum, aber auch Gefahr für Leib und Leben von Unbeteiligten - insbesondere Familien und Kindern - in Kauf nimmt, ist erschreckend.

Facebook hat kürzlich eine Statistik veröffentlicht, in welcher sie über ihre Auskunftstätigkeit und Zusammenarbeit mit Behörden Rechenschaft ablegen. Sie ist abrufbar unter https://www.facebook.com/about/government_requests.

Die Statistik sieht auszugsweise wie folgt aus:

CountryTotal RequestsUsers/Accounts requestedPercentage of requests where some data producedSwitzerland323613 ProzentAustria354117 ProzentBelgium 15016970 ProzentBosnia and Herzegovina41125 ProzentCanada192219 44 ProzentDenmark111155 ProzentFinland121575 ProzentFrance1547159839 ProzentGermany1886206837 ProzentHungary252436 ProzentIceland11100 ProzentIreland344071 ProzentIsrael11313250 ProzentItaly1705230653 ProzentNetherlands111536 ProzentNorway161631 ProzentPortugal17721342 ProzentSingapore10711770 ProzentSlovenia6850 ProzentSpain47971551 ProzentSweden54 6654 ProzentTaiwan22932984 ProzentTurkey9617047 ProzentUnited Kingdom1975233768 ProzentUnited States 11 000-12 00020 000-21 00079 Prozent

Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie beurteilt er diese Statistik?

2. Weshalb gibt es nach seiner Meinung derart grosse Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern?

3. Was machen allenfalls die Schweizer Behörden falsch, dass sie von Facebook nicht ausreichend Auskunft erhalten?

4. Besteht allenfalls gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um bei sozialen Netzwerken zu zusätzlichen Informationen zu gelangen - beispielsweise im Vorfeld oder im Nachgang zu illegalen Veranstaltungen mit grossem Schädigungspotenzial wie etwa bei "Tanz dich frei"?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Erlangung von Daten aus sozialen Netzwerken für die Beweiserhebung durch Strafverfolgungsbehörden unterliegt den Bestimmungen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen, da sich die Daten in der Regel im Ausland befinden. Sie hat auf dem ordentlichen Rechtsweg im Rahmen eines eröffneten Strafverfahrens zu erfolgen. Dieser Prozess erweist sich oftmals als sehr langwierig, wodurch die sehr volatilen digitalen Beweismittel häufig nicht mehr vorhanden sind. Aus diesem Grund hat Facebook von sich aus Prozesse und Bedingungen definiert, welche über die Möglichkeiten der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen hinausgehen und den Strafverfolgungsbehörden den Umgang mit Facebook erleichtern. Aber auch in diesen Fällen legt Facebook Kontounterlagen ausschliesslich gemäss ihren Nutzungsbedingungen und nach geltendem US-Recht offen. Inhaltsdaten wie Namen, Fotos und Inhalte von privaten Nachrichten bedürfen zur Herausgabe jedoch immer eines internationalen Rechtshilfeersuchens via die Zentralstelle USA des Bundesamtes für Justiz an die US-Behörden. Eine Ausnahme bilden lediglich Angelegenheiten, die drohenden Schaden für ein Kind oder das Risiko der Tötung oder ernsthaften Verletzung einer Person betreffen und die unmittelbare Offenlegung von Daten erfordern. Ist dies gegeben, können Vertreter der Strafverfolgungsbehörden einen Notfallantrag an Facebook richten, welcher in der Regel innert weniger Stunden beantwortet wird. Dieser Prozess wurde in der Schweiz schon mehrfach, meist im Rahmen von Entführungen, erfolgreich zur Informationsbeschaffung beschritten.

1./2. Die von Facebook veröffentlichte Statistik sieht auf den ersten Blick für die Schweiz ernüchternd aus. Setzt man die Anzahl der Anfragen jedoch in Relation mit der Anzahl aktiver Facebook-Nutzer in der Schweiz, erkennt man, dass die Schweiz mit 1,05 Anfragen pro 100 000 Facebook-Nutzer im europäischen Mittelmass steht.

3. Ermittlungen in sozialen Netzwerken und die digitale Beweiserhebung bedürfen qualifizierter Kenntnisse, die bei den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen noch zu verbessern sind. Möglichkeiten, aber auch Grenzen solcher Beweiserhebungen und des Tatorts Facebook werden leicht verkannt. Dies ist auch der Hauptgrund, warum im Vergleich zu anderen Nachbarländern überdurchschnittlich viele Gesuche abgelehnt werden und lediglich in 15 Prozent der Fälle eine Auskunft erteilt werden konnte. Eine Überprüfung durch die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (Kobik) hat aufgezeigt, dass bei der grossen Mehrheit der abgelehnten Ersuchen Formmängel oder das Fehlen einer Strafbarkeit nach amerikanischem Recht zum Nichteintreten durch Facebook führten.

4. Kobik bietet den Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen Sensibilisierungs- und Ausbildungsangebote rund um die Internetkriminalität an. Die Erfahrung von Kobik hat gezeigt, dass korrekt gestellte und begründete Rechtshilfeersuchen in Strafsachen, durch Facebook pflichtbewusst beantwortet werden. In diversen Fällen ist Facebook auch Anfragen ausserhalb eines ordentlichen Rechtshilfeverfahrens nachgekommen. Diese Art von Kooperation basiert jedoch auf Freiwilligkeit und kann durch gesetzgeberische Massnahmen kaum beeinflusst werden. Mit Inkrafttreten der Europaratskonvention über die Cyberkriminalität (Budapest-Konvention) hat die Schweiz zudem sichergestellt, dass das nationale Recht den internationalen Standards zur Bekämpfung der Internetkriminalität entspricht.

Ein rechtlicher Handlungsbedarf, welcher eine Verbesserung der Situation bringen würde, kann somit nicht erkannt werden.

Antwort des Bundesrates.