14.054 · Geschäft des Bundesrates · 2014-06-20
Finanzdepartement
Erledigt
Zusammenfassung
Bericht des Bundesrates vom 20. Juni 2014 zur Abschreibung der Motion 11.3511 Fournier, Obligatorische Erdbebenversicherung
Ausgangslage
Medienmitteilung des Bundesrates vom 20.06.2014
Keine obligatorische Erdbebenversicherung ohne Bundeskompetenz
Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung den Bericht zur Abschreibung der Motion Fournier "Obligatorische Erdbebenversicherung" verabschiedet. Er kommt darin zum Schluss, dass sich eine gesamtschweizerische obligatorische Erdbebenversicherung zum heutigen Zeitpunkt weder als Konkordat aller Kantone noch im Rahmen einer Bundeskompetenz umsetzen lässt.
Mit der 2012 überwiesenen Motion von Ständerat Jean-René Fournier "Obligatorische Erdbebenversicherung" wurde der Bundesrat beauftragt, in der gesamten Schweiz eine obligatorische Versicherung von Gebäuden gegen Schäden, die durch Erdbeben verursacht werden, zu veranlassen. Die Elementarschadenversicherung sei in diesem Sinne zu ergänzen und die Prämie solle in der gesamten Schweiz einheitlich sein.
In seinem heute verabschiedeten Bericht beantragt der Bundesrat dem Parlament, die Motion abzuschreiben. Er stützt sich dabei auf die Ergebnisse der breit abgestützten Projektarbeiten, bei denen unter Leitung des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die Möglichkeiten einer landesweiten obligatorischen Erdbebenversicherung - unter Einbezug möglicher Versicherungslösungen und Formen der effizienten Schadensabwicklung - untersucht wurden. Die Ergebnisse dieser Arbeiten mit den daraus resultierenden unterschiedlichen Vorschlägen für eine Regelung wurden in einer informellen Konsultation bei den Kantonen und den übrigen interessierten Kreisen zur Diskussion gestellt.
Die Konsultation hat ergeben, dass nicht alle Kantone eine landesweite Erdbebenversicherung unterstützen und zugleich auch nicht alle Kantone eine Lösung mittels Konkordat befürworten. Damit ist die Einführung einer landesweiten Erdbebenversicherung mit einheitlicher Prämie auf föderalem Weg nicht möglich. Für die alternativ mögliche Bundeslösung, bei welcher die Erdbebenversicherung auf Bundesebene geregelt und der Vollzug den Kantonen überlassen würde, fehlt gegenwärtig eine entsprechende Kompetenz in der Bundesverfassung. Eine solche müsste erst noch geschaffen werden.
Verhandlungen
Debatte im Nationalrat, 22.09.2021
Abschreibung
Debatte im Ständerat, 16.12.2025
Abschreibung
Siehe auch
24.095 Geschäft des Bundesrates
Einführung einer Kompetenz des Bundes im Bereich der Finanzierung der Behebung von Gebäudeschäden bei Erdbeben. Bundesbeschluss
Auskünfte
Sekretariat der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)
urek.ceate@parl.admin.ch