14.5552 · Fragestunde. Frage · 2014-11-26
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Ceta-Abkommen zwischen der EU und Kanada enthält eine Klausel, wonach gegen berechtigte, dem öffentlichen Interesse dienende Massnahmen, wie jene zum Schutz von Gesundheit, Sicherheit und Umwelt, keine Klage eingereicht werden kann, ausgenommen in seltenen Fällen, in denen die Massnahme offensichtlich über das eigentliche Ziel hinausgeht.
- Setzt sich der Bundesrat dafür ein, dass das Tisa-Abkommen eine ähnliche Klausel enthalten wird?
- Wenn ja, was bedeutet die Formulierung "in seltenen Fällen, in denen die Massnahme offensichtlich über das eigentliche Ziel hinausgeht"?
Stellungnahme des Bundesrates
Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache.