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15.312 · Standesinitiative · 2015-06-24

Erledigt

Ausgangslage

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), 7. Titel, Artikel 106a (neu), Übergangsbestimmung zu Artikel 49 KVG:

"Der Bund evaluiert im Rahmen der laufenden Wirkungsanalyse KVG-Revision Spitalfinanzierung, welche Kantone in welchem Rahmen Investitionen und/oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (z. B. ärztliche Aus- und Weiterbildung) ihrer Leistungserbringer über Steuergelder finanzieren (Art. 49 Abs. 3 KVG)."

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG), 7. Titel, Artikel 106a (neu), Übergangsbestimmung zu Artikel 49 KVG:

"Der Bund evaluiert im Rahmen der laufenden Wirkungsanalyse KVG-Revision Spitalfinanzierung, welche Kantone in welchem Rahmen Investitionen und/oder gemeinwirtschaftliche Leistungen (z. B. ärztliche Aus- und Weiterbildung) ihrer Leistungserbringer über Steuergelder finanzieren (Art. 49 Abs. 3 KVG)."

Begründung

Nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) gelten schweizweit einheitliche Anforderungen für die Finanzierung der Leistungen der obligatorischen Krankenpflege (OKP). Den Kantonen ist es gemäss KVG beispielsweise nicht gestattet, auf Mieteinnahmen zu verzichten, Immobilien oder Infrastrukturen gratis zur Verfügung zu stellen oder Betriebszuschüsse für defizitäre Leistungsangebote auszurichten. Nun ist bekannt, dass gewisse Kantone trotzdem Investitionen ihrer Spitäler mit Steuergeldern finanzieren. Dies steht den Grundsätzen des KVG wie auch den Richtlinien der GDK entgegen und hat folgenschwere Auswirkungen: Da für die Festlegung der Tarife diejenigen Spitäler als Referenz gelten, welche die Leistungen in der notwendigen Qualität effizient und günstig erbringen, ermöglichen Kantone, die ihre Leistungserbringer mit Steuergeldern unterstützen, diese tiefen OKP-Tarife. So wird die Basis für die Tariffestsetzung für die gesamte Schweiz verzerrt. Gleichzeitig entstehen für die restlichen Leistungserbringer gravierende Wettbewerbsnachteile bzw. erheblicher Druck auf ihre OKP-Tarife.

Die Problematik der Wettbewerbsverzerrungen wurde auch auf Bundesebene schon mehrfach thematisiert. Der Bundesrat hat in seinen Antworten jedoch wiederholt festgehalten, dass den Kantonen mit dem KVG bewusst ein gewisser Spielraum eingeräumt wurde und es den Trägerschaften der Spitäler, also auch den Kantonen, freistehe, ihren Einrichtungen Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung zu stellen, obwohl dies aus dem KVG so nicht hervorgeht.

Der Kanton Bern hat nicht nur aufgrund seiner weiterhin angespannten Finanzlage, sondern auch, weil er neben dem Universitätsspital über zahlreiche öffentliche und private Spitäler verfügt, keine Möglichkeit, seine Leistungserbringer mit Steuergeldern zu unterstützen. Denn um eine innerkantonale Verzerrung zu vermeiden, müsste er alle bernischen Leistungserbringer gleichmässig unterstützen. Die Leistungserbringer des Kantons Bern befinden sich durch die Praxis anderer Kantone im Nachteil. Diese Situation ist für den Kanton Bern unbefriedigend. Deshalb ist auf Bundesebene im Rahmen der Wirkungsanalyse zur KVG-Revision betreffend die Spitalfinanzierung transparent zu machen, welche Kantone welche Leistungserbringer mit welchen Beträgen unterstützen oder unterstützt haben.

Verhandlungen

Debatte im Ständerat, 21.09.2016

Ständerat will Transparenz über Spitalfinanzierung

(sda) Der Ständerat will wissen, welche Kantone ihre Spitäler in welchem Ausmass auf wettbewerbsverzerrende Weise subventioniert haben. Er hat am Mittwoch eine entsprechende Motion (16.3623) mit 31 zu 2 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Nun ist der Nationalrat an der Reihe.

Es gebe deutliche Hinweise auf Wettbewerbsverzerrungen bei Spitälern, sagte Kommissionssprecher Hans Stöckli (SP/BE). Kantone würden fragwürdige Subventionen sprechen. Dies verhindere die freie Spitalwahl. Unbefriedigend sei auch, dass die heutige Datenlage nicht genüge, um in dieser Frage überhaupt Transparenz herzustellen.

Die Motion verlangt nun, dass der Bundesrat aufzeigt, welche Kantone ihre Spitäler in den Jahren 2012 bis 2015 direkt oder indirekt subventioniert haben. Damit hat der Ständerat ein Anliegen aus einer Standesinitiative des Kantons Bern aufgenommen. Diese lehnte er am Mittwoch ab. Mit der Annahme der Motion werde dem Bundesrat gegenüber den Kantonen der Rücken gestärkt, erklärte Stöckli.

Gesundheitsminister Alain Berset argumentierte vergeblich, dass die Motion streng genommen ein Postulat sei und nur die Vergangenheit betreffe. Es werde deshalb aufgrund der Datenlage nicht möglich sein, die gewünschten Zahlen zu liefern. Um die durchaus unbefriedigende Situation zu verbessern, müsse geprüft werden, wie verlässliche Daten generiert werden könnten.

Debatte im Nationalrat, 08.12.2016

(sda) Das Parlament will wissen, welche Kantone ihre Spitäler in welchem Ausmass auf wettbewerbsverzerrende Weise subventionieren. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine entsprechende Motion der ständerätlichen Gesundheitskommission stillschweigend angenommen. Die Motion verlangt nun, dass der Bundesrat aufzeigt, welche Kantone ihre Spitäler direkt oder indirekt subventionieren. Nach Meinung des Nationalrat soll die Analyse prospektiv für die kommenden Jahre erfolgen - und nicht wie der Ständerat forderte rückblickend für die Jahre 2012 bis 2015. Deshalb geht der Vorstoss noch einmal zurück an die kleine Kammer. Die Motion nimmt ein Anliegen aus einer Standesinitiative des Kantons Bern auf. Diese lehnte nach dem Ständerat auch der Nationalrat ab.