15.3381 · Postulat · 2015-04-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird gebeten, künftig im Wohlstandsbericht die Entwicklung der Einkommen und Vermögen sowie die Steuerabgaben des obersten Prozents darzustellen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat ist grundsätzlich bereit, im nächsten Wohlstandsbericht die im Postulat gewünschten Auswertungen durchzuführen. Es bestehen jedoch Grenzen bei den Analysemöglichkeiten.
So ist bei den Steuerdaten zu berücksichtigen, dass der Eidgenössischen Steuerverwaltung neben Angaben zum Typ des steuerpflichtigen Haushalts lediglich das steuerbare Einkommen, der Steuerbetrag sowie ausgewählte Abzüge (Abzug für Versicherungsprämien und Sparzinsen, Abzug für den zweitverdienenden Ehegatten, Beiträge an die Säule 3a) zur Verfügung stehen, von welchen nicht auf das Bruttohaushaltseinkommen geschlossen werden kann.
In Bezug auf die Vermögensstatistik ist ebenfalls festzuhalten, dass nur bestimmte Vermögenskomponenten erfasst werden (sog. Reinvermögen). Da der Bund keine Vermögenssteuer kennt, hat er über die entrichteten Vermögenssteuern keine Kenntnis.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.