17.3225 · Postulat · 2017-03-17
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, die wirkungsvolle Eindämmung des illegalen Schmuggels von Fleisch und damit verbunden die Durchsetzung der geltenden Gesetze zu prüfen:
1. ob bzw. inwieweit die Eidgenössische Zollverwaltung in Zukunft eine detaillierte, allenfalls auch öffentlich zugängliche Statistik zum Fleischschmuggel führen kann;
2. wie stark die personellen Kapazitäten beim Grenzwachtkorps innert drei Jahren zu erhöhen sind, damit die zur effektiven Bekämpfung von Fleischschmuggel notwendigen Grenzkontrollen auch wirklich durchgeführt werden können;
3. ob bzw. inwieweit sich die Voraussetzungen schaffen lassen, um im Falle von nachweislich gewerbsmässigem Fleischschmuggel verschärfte Strafen sowohl monetärer wie auch nichtmonetärer Art mit klar abschreckender Wirkung aussprechen zu können.
Begründung
Bedingt durch den starken Franken sowie das im Vergleich zum umliegenden Ausland generell hohe Preis- und Kostenniveau hat sich der Einkaufstourismus beim Fleisch gemäss Schätzungen der Fachhochschule Nordwestschweiz seit 2008 verdreifacht. Parallel dazu werden immer wieder grössere Fälle von Fleischschmuggel aufgedeckt, teils sogar unter Missachtung der grundlegenden Hygienevorgaben. Gerade in letzter Zeit ergeben sich Hinweise, dass der Fleischschmuggel stark zunimmt, so z. B. im Kanton Genf, wo 2015 rund 19 Tonnen und 2016 100 Tonnen Fleisch von den Zollbehörden konfisziert wurden, oder etwa im kürzlich aufgedeckten Fall im Wallis mit 68 Tonnen.
In seiner Antwort vom 25. Januar 2017 auf die Interpellation 16.3959 hält der Bundesrat fest, dass im Jahr 2016 total 202 Tonnen geschmuggeltes Fleisch festgestellt wurden. Dabei lässt er die Dunkelziffer der nichtaufgedeckten Fälle jedoch offen, die gemäss Einschätzung vieler Branchenkenner um ein Vielfaches höher liegen dürfte. Somit entgehen dem Staat jährlich mehrere Millionen Franken an Zolleinnahmen, und auch bei der Fleischwirtschaft entsteht ein Schaden in Millionenhöhe.
Unbewachte Grenzübergänge bzw. nur sporadische Grenzkontrollen bieten einen besonderen Anreiz zum Schmuggel. Hier liesse sich mit einer höheren Kontrollintensität an der Grenze und damit verbunden einer personellen Aufstockung des Grenzwachtkorps ein zusätzlicher volkswirtschaftlicher Nutzen (allenfalls höhere Zolleinnahmen) generieren, der die damit verbundenen Aufwendungen des Bundes mindestens ausgleichen dürfte.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Dettling 16.3959 festgehalten, dass sich der Fleischschmuggel im Verhältnis zu den legal importierten Fleischmengen (2015: 123 724 Tonnen; 2016: 113 023 Tonnen) insgesamt auf einem sehr tiefen Niveau bewegt. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) deckt regelmässig Fälle von Fleischschmuggel auf, was zeigt, dass die risikobasierte Kontrolltätigkeit funktioniert. Ein erheblicher Anstieg von Schmuggelfällen kann jedoch nicht festgestellt werden. Auch vonseiten der fleischverarbeitenden Branche gehen nicht vermehrt Anzeigen ein. Bei den in der Medienberichterstattung der EZV erwähnten grösseren Fällen fanden die illegalen Einfuhren während mehrerer Jahre statt. Dieser Fleischschmuggel steht nicht in direktem Zusammenhang mit dem in den letzten Jahren erheblich angestiegenen Einkaufstourismus. Solche Fälle wurden von der EZV bereits früher in ähnlichem Umfang festgestellt.
Der Bundesrat hat Verständnis für das Anliegen des Postulates betreffend die Verfügbarkeit von detaillierteren statistischen Zahlen. In Anbetracht der grossen Anzahl von Fällen mit nur geringen Mengen von nicht zur Verzollung angemeldeten Fleischwaren und des erheblichen Aufwands für die detaillierte Erfassung dieser Fälle ist es jedoch effektiver, wenn die EZV ihre Ressourcen weiterhin für die lagegerechte Kontrolltätigkeit im Waren- und Personenverkehr einsetzt, statt Statistiken zu führen. Sie erzielt damit einen höheren Nutzen für die Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der Wirtschaft, was ja auch das Ziel des Postulates ist.
Angesichts der Ausgangslage würde auch eine Aufstockung der Ressourcen des Grenzwachtkorps zur Bekämpfung des Fleischschmuggels kaum Sinn machen, zumal innerhalb der EZV auch der Zoll und insbesondere die Zollfahndung in diesem Bereich tätig sind. Die Kontrolltätigkeit der eingesetzten Ressourcen kann und darf sich aufgrund der Risikolage nicht nur auf den Bereich des Fleischschmuggels fokussieren. Die EZV wirkt neben ihrer fiskalischen Aufgabe beim Vollzug von zirka 150 sogenannten nichtzollrechtlichen Erlassen des Bundes in den verschiedensten Bereichen mit. Der aktuelle Schwerpunkt des Ressourceneinsatzes des Grenzwachtkorps liegt auf der Bekämpfung der illegalen Migration sowie der Kriminalität und des Terrorismus. Es ist zwar davon auszugehen, dass eine Erhöhung der Ressourcen im Allgemeinen zu mehr Aufgriffen führen würde; allerdings stünde das im Widerspruch zu den vom Parlament beschlossenen und im Parlament zur Diskussion stehenden Sparmassnahmen beim Bundespersonal. Hingegen ist die EZV gerne bereit, aufgrund von konkreten Hinweisen gezielte Schwerpunktaktionen mit dem Fokus Fleischschmuggel durchzuführen.
Der Bundesrat erachtet die geltenden Sanktionsmöglichkeiten sowohl im fiskalischen als auch im strafrechtlichen Bereich sehr wohl als abschreckend. Einerseits wird auf der geschmuggelten Ware der höchstmögliche Zollbetrag (Ausserkontingentszollansatz) nachgefordert, wodurch im Regelfall der vollständige illegale Ertrag abgeschöpft wird. Andererseits werden die Schmuggler zu empfindlichen Bussen verurteilt (Strafandrohung bis zum Fünffachen des hinterzogenen Zollabgabenbetrags). Bei gewerbs- oder gewohnheitsmässigem Schmuggel wird das Höchstmass der angedrohten Busse um die Hälfte erhöht. Zugleich kann von den kantonalen Gerichten eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. Eine Verschärfung der Strafandrohung drängt sich deshalb zurzeit nicht auf.
Das EFD (EZV) und das WBF (BLW) bieten der Fleischbranche jedoch an, im Rahmen eines runden Tisches die Problematik gemeinsam zu erörtern und nach geeigneten Massnahmen zu suchen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.