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17.3441 · Interpellation · 2017-06-13

Justiz- und Polizeidepartement

Erledigt

Wortlaut

Derzeit warten in Nordafrika immer noch Hunderttausende darauf, von Schleppern nach Europa geführt zu werden. Auf europäischer Ebene wird ein Vorschlag zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission geprüft, in Nordafrika sogenannte Migrationszentren einzurichten, um den Schleusern das Handwerk zu legen und Asylgesuche vor Ort abzuwickeln. Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wäre es grundsätzlich möglich, Asylgesuche von Menschen des afrikanischen Kontinents in der Regel in Asylverfahrenszentren in Nordafrika zu bearbeiten?

2. Sind Asylverfahrenszentren in Nordafrika für ihn vorstellbar?

3. Ist es für ihn denkbar, sich beispielsweise via Frontex (oder eine andere Organisation) an Asylverfahrenszentren für potenzielle Asylbewerber oder Wirtschaftsflüchtlinge in Nordafrika zu beteiligen oder gar die Initiative zu ergreifen?

4. Könnte ein solches Vorhaben mit bestehenden Mitteln aus der Entwicklungshilfe realisiert werden?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Grundsätzlich ist es gemäss schweizerischem Recht heute nicht möglich, Asylgesuche in Asylverfahrenszentren in Nordafrika zu bearbeiten. Seit der Abschaffung des sogenannten Botschaftsasyls sieht das schweizerische Asylgesetz seit dem 29. September 2012 vor, dass ein Asylgesuch nur einreichen kann, wer sich an der Schweizer Grenze oder auf dem Gebiet der Schweiz befindet (Art. 19 Abs. 1bis AsylG). Die Prüfung von Asylgesuchen hat somit nach dem Willen des Gesetzgebers grundsätzlich in der Schweiz zu erfolgen. Eine Ausnahme sieht das Asylgesetz lediglich für grössere Flüchtlingsgruppen vor, denen aufgrund eines Entscheids des Bundesrates Asyl gewährt werden kann (Resettlement, Art. 56 AsylG).

2.-4. Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht vom Mai 2017 in Erfüllung des Postulates 15.3242 umfassend mit der Idee der Erfassung von Asylsuchenden ausserhalb des Dublin-Raumes auseinandergesetzt. Er erachtet die Idee von Asylverfahrenszentren in Nordafrika als kaum umsetzbar. Eine solche Lösung wirft zahlreiche Fragen auf schweizerischer und internationaler Ebene auf, sei dies in Bezug auf die Rechtsgrundlagen, die Finanzierung solcher Zentren oder den rechtlichen Status der Schutzbedürftigen, die dort untergebracht sind. Andererseits könnten solche Zentren natürlich nur gemeinsam und mit Zustimmung der Staaten errichtet werden, in denen diese vorgesehen sind. Zudem könnten solche Strukturen zu einem Pull-Effekt führen, sodass eine grosse Anzahl Menschen die Reise in das betreffende Land anträte in der Hoffnung, nach Europa zu gelangen.

Es gibt seitens Frontex und generell auf europäischer Ebene derzeit keine konkreten Projekte, Verfahrenszentren in Nordafrika aufzubauen, weshalb sich die Frage der Beteiligung der Schweiz derzeit nicht stellt. Vor diesem Hintergrund ist es für den Bundesrat somit auch nicht denkbar, die Initiative zur Schaffung solcher Verfahrenszentren zu ergreifen. Da keine konkreten Projekte bestehen, wurden hierfür auch keine finanziellen Mittel eingeplant.

Antwort des Bundesrates.