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17.3993 · Interpellation · 2017-11-30

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird aufgefordert, den Entscheid der Grenzwache, den Skialpinismus ab 2019 nicht mehr zu unterstützen, zu korrigieren.

Begründung

Der Skialpinismus gehört zu unserer Schweizer Identität, und man kann sich die berühmte Patrouille des Glaciers ohne eine Patrouille der Grenzwache, die sich unter den Besten platziert, kaum vorstellen. Das Schweizer Grenzwachtkorps (GWK) möchte weiterhin Biathlon und Langlauf unterstützen, weil es sich dabei um olympische Disziplinen handelt. Dieser Entscheid ist zu begrüssen, darf aber nicht dazu führen, dass deshalb die Unterstützung des Skialpinismus infrage gestellt wird. Es ist schwer vorstellbar, dass die fünf Grenzwächter der Skialpinismus-Mannschaft für die Belegschaft und das Budget des GWK ein Problem darstellen sollen.

Deshalb ist es wünschenswert, nicht nur im Interesse des schweizerischen Skialpinismus, sondern auch für das Image des GWK, den 2019 in Kraft tretenden Entscheid rückgängig zu machen.

Stellungnahme des Bundesrates

Seit 1952 tritt die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) als Förderin des Leistungssports auf. Derzeit sind bei ihr 15 Mitarbeitende des Grenzwachtkorps tätig, die ihren Beruf mit der Spitzensportkarriere kombinieren. Davon sind fünf im SAC Swiss Team im Bereich der Skitourenrennen aktiv. Die anderen zehn Mitarbeitenden gehören dem Nationalkader vom Schweizer Skiverband Swiss Ski an, wobei sie an den Disziplinen Langlauf und Biathlon teilnehmen.

Die EZV ist in Anbetracht der Herausforderungen an unseren Grenzen und der damit verbundenen erhöhten Anforderungen an die Mitarbeitenden des GWK gezwungen, klare Schwerpunkte zu setzen und sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren. Aus diesem Grund hat sie entschieden, per Mitte 2019 aus dem SAC Swiss Team auszusteigen und sich in Zukunft auf die olympischen Disziplinen Langlauf und Biathlon zu beschränken. Diesem Entscheid ging eine vertiefte Analyse voraus; ausschlaggebend für den Entscheid waren schliesslich die breitere Bekanntheit dieser beiden Disziplinen sowie die Konzentration auf einen Verbandspartner. Die fünf betroffenen Stellen werden danach vollumfänglich zur Bewältigung des Grundauftrags der EZV an der Grenze eingesetzt.

Mit dem Entscheid zur Fortführung des Langlauf- und Biathlon-Teams bekennt sich die EZV aber weiterhin zum Spitzensport und wird auch in Zukunft zu dessen Förderung beitragen.

Antwort des Bundesrates.

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