17.4063 · Interpellation · 2017-12-12
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Assistenzbeiträge sind wichtige Hilfen, um Menschen mit Beeinträchtigungen eine unabhängige Lebensführung zu ermöglichen. Nun zeigt der Schlussbericht des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) aber auf, dass Assistenzbeiträge nicht in dem Ausmass beantragt werden, wie in der Botschaft zur IVG-Revision 6a vom Bundesrat prognostiziert. Ich bitte ihn deshalb höflich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Der Bundesrat ging bei der IVG-Revision 6a von durchschnittlich 3000 Bezügerinnen und Bezügern von Assistenzbeiträgen pro Jahr aus. Gemäss BSV-Bericht sind es lediglich 1747. Sind ihm die Gründe für diese tiefe Bezügerzahl bekannt? Falls ja, welches sind die Gründe?
2. Falls nein, wie gedenkt er zu diesen Informationen zu kommen?
3. Was gedenkt er zu unternehmen, damit mehr Menschen mit Beeinträchtigungen Assistenzbeiträge tatsächlich beanspruchen können und sie damit gemäss Uno-Behindertenrechtskonvention unabhängig und selbstbestimmt leben können?
4. Es sind diverse Projekte zum Thema Pflege und Assistenz installiert (Seco: 24-Stunden-Betreuungsarbeit: neue Regelung bis Mitte 2018; BAG: Aktionsplan pflegende Angehörige; Bundesrat: Anpassung NAV Hausdienstangestellte). Wie sichert er die Koordination zwischen den verschiedenen Bundesämtern, und wie werden Menschen mit Behinderungen in die Arbeiten einbezogen?
Begründung
Assistenzbeiträge sind in meinen Augen eine wichtige Unterstützung und Voraussetzung dafür, um ein unabhängiges oder möglichst selbstbestimmtes Leben führen zu können. Sie ermöglichen es Bezügerinnen und Bezügern einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind und dennoch zu Hause leben möchten, Personen anzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen bei alltäglichen Lebensverrichtungen und/oder bei der Grundpflege erbringen. Es muss deshalb aufhorchen lassen, dass nur wenige Personen, welche die Voraussetzungen eigentlich erfüllen, die Möglichkeit zu einem Leben in den eigenen vier Wänden wahrnehmen. Ich meine, dass genau solche Angebote Heime und/oder Familien entlasten würden und damit Menschen mit Beeinträchtigung eine stärkere gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Stellungnahme des Bundesrates
1./2. Die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IV-Revision 6a, erstes Massnahmenpaket; BBl 2010 1817) rechnete mit einem Bestand von Assistenzbeziehenden von durchschnittlich rund 3000 Personen bis ins Jahr 2027. Im Hinblick auf die Einführung des Assistenzbeitrages ging man bei der schwierigen Schätzung der Anzahl der zukünftig Assistenzbeziehenden von einer Verdreifachung der Nachfrage gegenüber dem Pilotprojekt "Assistenzbudget" aus. In welcher Grössenordnung sich der Bestand einpendeln wird, ist derzeit noch unklar. Verläuft die Entwicklung jedoch wie in den ersten fünf Jahren seit Einführung der Leistung, dürfte die Anzahl Assistenzbeziehender bereits im Jahr 2020 bei den geschätzten 3000 Personen liegen. In jedem Fall ist die Entwicklung der Anzahl Personen, die künftig einen Assistenzbeitrag beziehen werden, Gegenstand weiterer Analysen, die in den kommenden Jahren durchgeführt werden.
Die Frage, warum der Zielwert von 3000 Assistenzbeziehenden im Moment noch nicht erreicht ist, lässt sich nur indirekt beantworten. Die vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) veröffentlichte Evaluation Assistenzbeitrag 2012-2016 (www.bsv.admin.ch > Publikationen & Service > Forschung und Evaluation > Forschungspublikationen > Forschungsbereich: Invalidität/Behinderung) nennt als mögliche Gründe, warum assistenzbeziehende Personen die Leistung nicht weiter beanspruchen möchten, einerseits die Schwierigkeit, eine geeignete Assistenzperson zu finden, und/oder andererseits die hohe administrative Belastung. Ein weiterer Grund für die vergleichsweise tiefe Anzahl von Bezügerinnen und Bezügern könnte auch der mangelnde Bekanntheitsgrad sein.
3. Mit der Einführung der Leistung Assistenzbeitrag in der Invalidenversicherung und dem fortlaufenden Monitoring der Leistung kommt der Bundesrat dem Auftrag der Ermöglichung einer unabhängigen Lebensführung nach. Indessen bleibt die Optimierung des Assistenzbeitrages für den Bundesrat ein wichtiges Anliegen: Das BSV hat die Behindertenorganisationen zu einem Dialog eingeladen und stellt damit den von der Interpellantin gewünschten Einbezug der Betroffenen sicher. Ziel dieses Austausches ist eine Diskussion über die Verbesserungsvorschläge der Evaluation, deren Umsetzung auch einen Beitrag dazu leisten kann, dass die Zahl der Assistenzbeziehenden zunimmt. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass mögliche Verbesserungen keinen negativen Einfluss auf die Entschuldung der IV haben dürfen.
4. Betreffend die erwähnten Projekte besteht ein enger Austausch zwischen den betroffenen Departementen bzw. Bundesämtern. So werden die Umsetzungsarbeiten in Zuständigkeit des Bundes beim Aktionsplan "Unterstützung von betreuenden und pflegenden Angehörigen" und beim Projekt zur 24-Stunden-Betreuungsarbeit in Privathaushalten von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe begleitet, in welcher auch das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen einbezogen wird. Externe Partner, wie Kantone und Verbände, werden im Rahmen der Vernehmlassung begrüsst. Zu den Letzteren zählen auch die Behindertenorganisationen.
Antwort des Bundesrates.