17.4192 · Postulat · 2017-12-14
Departement des Innern
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen betreffend die Bereitstellung (Freigabe) der nichtvertraulichen Daten der Bundesverwaltung auf der Internetplattform opendata.swiss. Der freie Zugang (Open Access) zu diesen digitalen Daten generiert sowohl für die Forschung (Swiss Data Science Center) als auch für die Start-ups in der Schweiz einen Effizienzgewinn und führt zu einer Wertschöpfung.
Die Herausforderung im Zusammenhang mit Open Data besteht darin, die digitale Unabhängigkeit der Schweiz zu garantieren. Daten sind Rohstoffe, die - genauso wie Erdöl - in ihrem Rohzustand nur einen begrenzten Nutzen haben. Um ihr Potenzial vollständig auszuschöpfen, müssten sie einheitlich im gleichen digitalen Format zentral erfasst werden. So können die Bundesverwaltung, Forschende und KMU diese Daten kombinieren und neue Nutzungsmöglichkeiten oder Dienstleistungen schaffen. Die Schweiz ist in der Lage - wenn auch spät dran -, die USA oder China einzuholen.
Open Data ist zwar auf gutem Weg, wird aber durch folgende Aspekte gebremst:
a. Es herrscht keine Kultur der Transparenz, da einige Stellen Informationen als Machtinstrument ansehen und deshalb zögern, ihre Daten zu veröffentlichen.
b. Es herrscht keine digitale Kultur; Open Data erfordert viel Arbeit, und nicht immer ist von Anfang an klar, was am Ende dabei herauskommen wird.
c. Die finanziellen Mittel fehlen.
Langfristig könnte man zu den Bundesdaten auch die Daten der Kantone, Städte und Gemeinden (zum Beispiel Verkehrsdaten) sowie akademische oder private Daten hinzufügen.
Mit einer Bestandsaufnahme liessen sich die zusätzlichen Massnahmen bestimmen, die es für eine ausreichend umfangreiche und rasche Freigabe der Bundesdaten braucht.
Begründung
Für einen effizienten Umgang mit Open Data auf Bundesebene:
1. Normen: Auf der Plattform E-CH entwickeln und aktualisieren ehrenamtlich tätige Fachpersonen die Standards für die Projekte des Schwerpunktplans E-Government Schweiz 2016-2019.
2. Definitionen und Bestand: einheitliche Datendefinitionen verwenden, Doppelungen vermeiden, zusätzliche Bedürfnisse erkennen, Daten, die nicht vom Bund erzeugt wurden, integrieren.
3. Breiteres Datenangebot: Das Hinzufügen von einem oder zwei Elementen zu einem Datenpaket kann dieses für andere Stellen interessant machen.
4. Zuverlässigkeit: Verifizierungsmechanismus für Daten aus verschiedenen Quellen.
5. Vertraulichkeit: je nach Sensibilität der Daten verschiedene Zugangsstufen vorsehen.
Dies würde auch der EU-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie) entsprechen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Mit opendata.swiss gibt es bereits ein Portal, auf welchem die Open Data des Bundes und weiterer Stellen publiziert sind. Am 19. Dezember 2017 wurde zudem auf dem Portal das Inventar der Datenbestände des Bundes publiziert, welches eine Übersicht über Datensammlungen, die in der Verwaltung vorhanden sind, bietet (www.opendata.swiss > Organisationen > Schweizerisches Bundesarchiv > Dateninventar Bund). Darin aufgelistet sind auch Datensätze, die noch nicht publiziert sind. Das Inventar der Datenbestände des Bundes dient als Grundlage für die weitere systematische Publikation von geeigneten Daten als Open Government Data (OGD) und wird fortlaufend aktualisiert.
Das Portal opendata.swiss steht nicht nur den Bundesstellen, sondern auch Kantonen, Gemeinden und weiteren Organisationen mit einem staatlichen Auftrag zur Verfügung. So bieten beispielsweise bereits heute sieben Kantone ihre offenen Daten auf opendata.swiss an.
Eine Zusammenarbeit mit dem Verein E-CH für die Definition und Weiterentwicklung relevanter Standards und Best Practices ist bereits etabliert.
Die Forderungen des Postulates sind daher bereits erfüllt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.