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17.4198 · Postulat · 2017-12-14

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt aufzuzeigen, welche Kosten die EU-Politik namentlich im Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen der Schweizer Wirtschaft und Gesellschaft verursacht hat.

Begründung

In seinen Berichten zeigt der Bundesrat vor allem die positiven Seiten der Bilateralen auf. Der Wohlstand der Schweiz sei zu einem schönen Teil unseren vertraglichen Beziehungen mit der EU zu verdanken. Auf die negativen Auswirkungen unseres Vertragswerkes mit der EU, das Ausspielen ihrer Macht und die protektionistischen Massnahmen, wird dagegen kaum eingegangen (unsere Unternehmen leiden unter Wettbewerbsverzerrungen; mit der Bezahlung einer weiteren Kohäsionsmilliarde werden diese noch befeuert).

Es ist jetzt an der Zeit, die Kosten in allen Bereichen seriös zu analysieren und zu erfassen.

Einige Stichworte dazu: Umsetzungskosten der flankierenden Massnahmen, kurz-, mittel- und langfristige Belastung unserer Sozialwerke (IV, Sozialhilfe, AHV, EL usw.) durch EU-Bürger, Gefährdung von Arbeitsplätzen von Schweizern in einzelnen Branchen und Druck auf die Löhne, Einbrecherbanden aus osteuropäischen Staaten, Dichtestress in den Agglomerationen, Miet- und Immobilienpreise, Regulierungskosten infolge Übernahme von EU-Recht, währenddem die EU ihre Verpflichtungen gegenüber der Schweiz nicht mit der gleichen Akribie wie wir umsetzt usw.

Zudem hat eine kürzliche Studie der renommierten Universität St. Gallen aufgezeigt, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten protektionistische Massnahmen ergreifen, die der Schweizer Wirtschaft in einem beträchtlichen Umfang schaden. Es wird eine Summe von jährlich 17 Milliarden Franken genannt. Mit meiner Interpellation 17.3180 vom 16. März 2017 habe ich dem Bundesrat verschiedene Fragen gestellt, die er jedoch am 10. Mai 2017 nur sehr allgemein, ausweichend und beschönigend beantwortet hat.

Vor allen Dingen äussert er sich nicht, ob die an die 17 Milliarden Franken Schaden verursachenden Massnahmen gegenüber der Schweiz legal sind oder nicht. Deshalb soll der Bundesrat in einem Bericht neben den bereits hinlänglich und immer wieder dargestellten positiven Auswirkungen auch die negativen Seiten und Probleme unserer Beziehung mit der EU und ihren Mitgliedstaaten beleuchten und namentlich die negativen Auswirkungen des EU-Protektionismus für die Schweizer Wirtschaft aufzeigen. Nur so ergibt sich eine objektive Gesamtschau.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

Stellungnahme des Bundesrates

Grundsätzlich schliesst der Bundesrat nur internationale Abkommen ab, wenn er von deren Nutzen für die Schweiz überzeugt ist. Der Bundesrat beleuchtet in seinen Analysen stets auch die damit verbunden Kosten, wobei sich Nutzen und Kosten oft nicht allein in monetären Grössen ausdrücken lassen.

In seinem Bericht über die Personenfreizügigkeit und die Zuwanderung in die Schweiz vom 4. Juli 2012 analysierte der Bundesrat die Auswirkungen der Zuwanderung auf Bereiche wie Bildung, Raumplanung, Wohnungs- und Immobilienmarkt, Energieverbrauch, Umwelt und Verkehr oder innere Sicherheit. Die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt werden in den Berichten des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU jährlich differenziert analysiert. Seit 2010 werden darin auch die Auswirkungen der Zuwanderung auf die Sozialversicherungen thematisiert. Über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz-EU wird ebenfalls jährlich Bericht erstattet.

Ausserdem erarbeitet der Bundesrat derzeit in Erfüllung zweier Postulate (Aeschi Thomas 13.3151, "Lagebeurteilung zwischen der Schweiz und Europa", und grüne Fraktion 14.4080, "Evaluation der bilateralen Verträge mit der EU") einen umfassenden Bericht über die Beziehungen der Schweiz zur EU sowie in Erfüllung des Postulates der sozialdemokratischen Fraktion 15.3896, "Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft", einen Bericht über die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz.

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Flückiger Sylvia 17.3180 festgehalten hat, handelt es sich bei den in der erwähnten Studie errechneten 17 Milliarden Schweizerfranken nicht um Kosten für die Schweizer Wirtschaft, sondern um den Umfang der Schweizer Exporte, die potenziell von den erfassten wirtschaftspolitischen Massnahmen betroffen sein könnten. Diese Massnahmen richten sich nicht spezifisch gegen die Schweiz, und in vielen Fällen ist die Schweizer Wirtschaft davon nicht tangiert.

Der Bundesrat setzt sich aktiv für den Abbau von Handelshemmnissen ein. Diese werden regelmässig in den gemischten Ausschüssen der verschiedenen bilateralen Abkommen mit der EU thematisiert. Wo im Rahmen der bilateralen Verträge keine Regelungen bestehen, ist die Schweiz als Nichtmitgliedstaat der EU beziehungsweise des EWR jedoch grundsätzlich in gleichem Umfang wie andere Drittstaaten von potenziell handelsbeschränkenden Massnahmen der EU betroffen. Der Bundesrat setzt sich aber auch in diesen Fällen gegenüber der EU für eine den bilateralen Handel möglichst wenig beschränkende Umsetzung solcher Massnahmen ein.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

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