17.4304 · Interpellation · 2017-12-15
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Trotz internationalen Drucks will die Schweiz an der Neuauflage der Tausendernote festhalten, die auch bei Kriminellen und Steuerhinterziehern beliebt ist. Doch in einer Festschrift der Schweizerischen Nationalbank (SNB) äussert ein Ökonom Bedenken. Die internationale Kritik sowie die Reputationsrisiken für die Schweiz steigen an, da die Schweiz sich völlig gegenläufig zur Digitalisierung im Zahlungsverkehr und zum klaren internationalen Trend zur Abschaffung hoher Barwert-Banknoten verhält.
Es stellen sich folgende Fragen:
1. Wieso will sich die Schweiz damit Reputationsrisiken aussetzen?
2. Was sagen die Schweizer Polizeiorgane, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über die Verwendung von Tausendernoten in illegalen Geschäften? Gibt es dazu Statistiken?
3. Ist der Bundesrat oder die SNB bereit, eine Studie erstellen zu lassen, in welchen Ländern sich die riesige Anzahl der Tausendernoten befindet? Wie viele sind in Umlauf?
4. Welcher Anteil davon ist in Schweizer Steuererklärungen deklariert?
5. Wie viele solche Tausendernoten sind bei Paradise Papers, Panama Papers und all diesen weiteren Steuerfluchtskandalen im Spiel?
6. Ist die SNB bereit, im Interesse der Risikominimierung für die Reputation der Schweiz und ihrer proklamierten Weissgeldstrategie die Schweizer Tausendernote als ideales Vehikel für Steuerflucht aufzuheben?
7. Wäre es nicht ebenso vernünftig, nach erfolgter Vernehmlassung zur Umtauschfrist der alten Tausendernoten keine Verlängerung der Umtauschfrist zu erlauben, damit das Volumen eingedämmt statt masslos erweitert wird?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Die Missbrauchs- und Betrugsrisiken sind mit Bargeld nicht grösser als bei anderen Zahlungsmitteln, insbesondere den elektronischen. Obwohl im Falle der Paradise Papers und der Panama Papers die Transaktionen vorwiegend mithilfe elektronischer Überweisungen und Buchungen getätigt wurden, gab es auch Bartransaktionen. Es gibt jedoch bisher keine Beweise, dass auf Schweizerfranken lautende Banknoten mit einem hohen Nominalwert besonders häufig verwendet werden und ein spezielles Risiko darstellen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass Bargeld im Allgemeinen gelegentlich für kriminelle Zwecke missbraucht werden kann. Er hat deshalb die Massnahmen ergriffen, die er im Hinblick auf die mit Bargeld verbundenen Risiken als angemessen und verhältnismässig erachtet. Die Vorgehensweisen im Bereich der Finanzkriminalität, bei denen Bargeld eine Rolle spielt, setzen im Allgemeinen die Vermittlung eines Finanzintermediärs voraus. Dieser unterliegt den Bestimmungen des 2014 revidierten Geldwäschereigesetzes. Sowohl der Bezug als auch die Einzahlung von Bargeld aller Stückelungen setzt eine Kontenverbindung voraus. Entsprechend den am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen unterliegen Personen, die gewerblich mit beweglichen und unbeweglichen Gütern handeln und dabei Bargeld in Höhe von über 100 000 Franken entgegennehmen, Sorgfaltspflichten. Sie müssen ihren Kunden und den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Ausserdem bereitet die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung einen Bericht über die Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Bargeld in der Schweiz vor. Dieser Bericht wird im Laufe des Jahres 2018 publiziert.
2. Im Bundesamt für Polizei (Fedpol) wurden der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) keine signifikanten Verdachtsfälle im Zusammenhang mit der Verwendung von 1000-Franken-Noten gemeldet. Der Meldestelle wurde nicht gemeldet, dass die 1000-Franken-Noten ein erhebliches Problem darstellen würden, und sie hat keine Hinweise darauf, dass hohe Bargeldstückelungen besonders für kriminelle Zwecke verwendet würden. Im Übrigen weisen die Statistiken der MROS die Stückelungen der Geldnoten nicht aus, denn diese wird selten angegeben. Der MROS werden ganz allgemein "Vermögenswerte" gemeldet, die definitionsgemäss nicht nur Bargeld umfassen.
3./5. Die SNB veröffentlicht allgemeine Statistiken über die Anzahl der einzelnen Stückelungen, die in Umlauf sind. Der gesamte Notenumlauf ist seit der Finanzkrise 2008 gewachsen (rund 6 bis 11 Prozent pro Jahr). Der Umlauf der 1000-Franken-Note entwickelte sich ähnlich; er nahm rund 5 bis 14 Prozent pro Jahr zu. Diese Zunahme lässt sich auf mehrere Faktoren zurückführen, namentlich auf eine gestiegene Nachfrage nach Banknoten aufgrund von Finanzkrisen oder den Wunsch nach Vermeidung von Negativzinsen. Ende 2017 zirkulierten 49,5 Millionen 1000-Franken-Noten, was einem Wert von 49,5 Milliarden entspricht. Detaillierte Statistiken über die Verwendung der 1000-Franken-Noten (z. B. nach Verwendung oder nach Land) können nicht erstellt werden, da die SNB die Banknoten nicht nachverfolgt. Wie die SNB in ihrer Medienmitteilung vom 4. August 2017 angekündigt hatte, führte sie im Herbst 2017 eine Umfrage über die Verwendung der Zahlungsmittel in der Schweiz durch. Mit dieser Umfrage sollen insbesondere die Gründe erfasst werden, welche die Wahl des Zahlungsmittels bestimmen; ausserdem soll die Bedeutung der einzelnen Zahlungsmittel im Zahlungsverkehr erhoben und die von ihnen gebotene Sicherheit evaluiert werden. Die SNB dürfte die Ergebnisse der Umfrage im ersten Halbjahr 2018 vorstellen.
4. Beim Bargeld ist der Gesamtbetrag, nicht aber die Stückelung anzugeben. Demnach kann keine Schweizer Steuerverwaltung Auskunft zur Stückelung des Bargeldes geben, das von den Steuerpflichtigen deklariert wird. Dem kann hinzugefügt werden, dass die Untersuchungen der schweizerischen Steuerbehörden gelegentlich Bargeld zutage fördern, wobei jedoch die 1000-Franken-Noten nicht überwiegen.
6. Nach Artikel 7 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) gibt die Nationalbank nach den Bedürfnissen des Zahlungsverkehrs Banknoten aus und bestimmt deren Nennwerte und Gestaltung. Im Rahmen der Inumlaufsetzung der neuen Banknotenserie wird die SNB 2019 eine neue 1000-Franken-Note herausgeben. Die Schweiz hat eine ausgeprägte Kultur der Bargeldverwendung und ist für ihr hohes Lohn- und Preisniveau bekannt, was die Ausgabe von Banknoten mit hohem Nominalwert rechtfertigt. Die Kreditkarten als Zahlungsmittel haben sich beispielsweise erst spät entwickelt. Die 1000-Franken-Note entspricht zudem einem Bedürfnis der Bevölkerung, da diese Banknote häufig als Zahlungsmittel verwendet wird, wie die hohe Anzahl der bei der SNB abgehobenen und eingezahlten 1000-Franken-Noten belegt. Ein Grossteil der Banknoten mit einem hohen Nominalwert wird für die Zahlung von Rechnungen am Postschalter verwendet. Ein kleiner Anteil der Banknoten wird auch zur Werterhaltung verwendet (z. B. Finanzkrise, Verschuldungskrise in Europa). Zudem gibt es, wie bereits erwähnt, bisher keine Hinweise, dass Schweizer Banknoten mit einem hohen Nominalwert ein besonderes Risiko darstellen.
7. Nachdem der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Abschaffung der Umtauschfrist für Banknoten (Änderung des WZG) Kenntnis genommen hatte, beschloss er, sein Vorhaben, diese Frist aufzuheben, weiterzuverfolgen. Er geht nicht davon aus, dass die Aufhebung der Umtauschfrist die Kriminalität fördern wird. Denn die Regel, wonach die zurückgerufenen Noten sechs Monate nach dem Rückruf nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, bleibt bestehen. Die Besitzer solcher Banknoten werden sie also immer noch an einem Schalter der SNB umtauschen müssen, wo ihre Echtheit und Herkunft geprüft werden. Das Argument, wonach die Aufhebung der Umtauschfrist ein Anreiz für kriminelle Tätigkeiten in Verbindung mit der Bargeldhaltung sei, ist deshalb nicht stichhaltig. Hinsichtlich des Umtauschs von Banknoten am Schalter ändert sich durch die Aufhebung der Frist nichts.
Antwort des Bundesrates.