17.4323 · Postulat · 2017-12-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Aktionsplan zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln liegt vor. Der Aktionsplan ist einseitig auf Reduktion und Eindämmung von Pflanzenschutzmitteln ausgelegt und wird deshalb den Bedürfnissen unserer nachhaltig nach den Grundsätzen der integrierten Produktion produzierenden Landwirtschaft nicht gerecht.
Es fehlen eine Regulierungsfolgenabschätzung und eine Analyse, wie sich die Massnahmen auswirken werden. Grundsätzlich sind nämlich Daten zum Nutzen des Pflanzenschutzes für die Schweizer Landwirtschaft kaum oder ungenügend vorhanden. Die Frage stellt sich deshalb: Auf welcher Basis beruht der Plan? Sind die Massnahmen überhaupt sachgerecht?
Der Bundesrat soll in einem umfassenden Bericht darlegen:
1. welcher Nutzen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (sowohl der synthetischen wie auch der für den Biolandbau zugelassenen) für die Schweizer Landwirtschaft und Volkswirtschaft entsteht. Der Bericht soll zeigen, wie sich dieser Nutzen für landwirtschaftliche Produkte mengenmässig auswirkt und wie sich dies auf die inländische Versorgung auswirkt. Wichtige Aspekte sind: Erträge, Lebensmittelsicherheit, Qualität, Gesundheit und Hygiene (z. B. Reduktion von mikrobiologischen Verunreinigungen und Mykotoxinen), Energieverbrauch und weitere Umweltaspekte (z. B. Emissionen von Treibhausgasen).
2. Der Bericht liefert die Daten und die Analyse, wie genau die Nahrungsmittelproduktion in der Schweiz durch die Massnahmen des Aktionsplans beeinträchtigt werden wird. Dazu soll der Bericht unter anderem Methoden, Schulung, Beratung, Finanzierung, aber auch Ausfälle und Ersatzmassnahmen im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln beleuchten.
3. Der Bericht soll zudem aufzeigen, wie die Auswirkungen des Aktionsplans auf den ökologischen Fussabdruck der Schweiz sind, da gewisse Bereiche der landwirtschaftlichen Produktion und allfällige im Inland unerwünschte Umweltwirkungen ins Ausland verschoben würden. Dabei zu berücksichtigen sind sowohl die Produktion wie auch der Transport der Güter.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Aktionsplan nennt als oberstes Ziel die Minderung des Risikos im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln. Es ist somit nicht korrekt zu sagen, dass er ausschliesslich auf die Reduktion der Verwendung ausgelegt ist. Die Reduktion der Verwendung ist nur ein Instrument von vielen, um das Risiko zu senken. Die übrigen Instrumente des Aktionsplans bezwecken eine Minderung der Auswirkungen ausserhalb der behandelten Parzellen. Die Verbesserung der Behandlungstechniken ermöglicht eine Reduktion der Abdrift, der Abschwemmung oder der punktuellen Emissionen bei der Reinigung der Sprühgeräte und der Beseitigung der Brühereste. Die Risiken für Mensch und Umwelt können so entscheidend gemindert werden, ohne die Produktivität zu beeinträchtigen.
Der Aktionsplan trägt dem Umstand Rechnung, dass Kulturen geschützt werden müssen, um die Lebensmittelproduktion in der Schweiz sicherzustellen. Wirkungsvolle Pflanzenschutzmassnahmen müssen es den landwirtschaftlichen Betrieben ermöglichen, ressourceneffizient zu produzieren, sich unternehmerisch zu entfalten und sich quantitativ und qualitativ auf den Markt auszurichten.
Im Aktionsplan ist kein grundsätzlicher Verzicht auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln vorgesehen. Er soll vielmehr dazu ermuntern, auf Alternativen auszuweichen, sofern dies technisch möglich ist und diese die Kulturen genauso wirkungsvoll vor Schadorganismen schützen. Ermuntern bedeutet auch, den Einsatz solcher Techniken finanziell zu unterstützen, wenn die Anwendung für die Landwirtschaft mit Mehrkosten verbunden ist.
Der Bewilligungsentzug bei Pflanzenschutzmitteln ist eine bereits bestehende Massnahme, die im Aktionsplan übernommen wird. Damit können die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz bestimmter Produkte gezielt reduziert werden. Ein solcher Bewilligungsentzug geschieht in Anwendung des geltenden Rechts, wenn das Risiko als unannehmbar für die menschliche Gesundheit und die Umwelt eingestuft wird. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Bewilligungsentzüge bisweilen zu Schwierigkeiten führen, bei manchen Kulturen die Qualitätsnormen des Handels zu erfüllen, da diese den Verkauf von leicht beschädigtem Obst oder Gemüse verunmöglichen. Deshalb ist im Aktionsplan vorgesehen, nach Alternativen zu suchen, namentlich mittels einer Zusammenarbeit mit den Nachbarländern, die mit derselben Problematik konfrontiert sind.
Der Bundesrat erachtet es als sinnvoller, die verfügbaren Ressourcen in die Entwicklung von Mitteln und Wegen zum nachhaltigen Pflanzenschutz zu verwenden als in die Erarbeitung eines umfassenden Berichtes über die erwähnten Punkte.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.