18.3219 · Motion · 2018-03-15
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat soll eine Weiterbildungsoffensive für die Stärkung der ICT-Grundkompetenz von bildungsfernen Arbeitnehmenden ab 45 Jahren im Bereich der Digitalisierung zur Bewältigung des digitalen Wandels auslösen und gemeinsam mit den Weiterbildungspartnerinnen und -partnern aus Kantonen und Wirtschaft durchführen. Dazu sollen mindestens 100 Millionen Franken eingesetzt werden für eine 4-jährige Programmoffensive.
Begründung
Die Digitalisierung ist einer der zentralen Treiber des aktuellen tiefgreifenden Strukturwandels und hat die Kompetenzanforderungen bereits in vielen Berufen und Arbeitsbereichen verändert. Zentral ist, die Ausbildungen an die veränderten Anforderungen anzupassen. Dazu gehören aber auch das lebenslange Lernen und ganz besonders die Weiterbildung von bildungsfernen Erwachsenen über 45. Nur wer die vom Arbeitsmarkt nachgefragten Kompetenzen vorweist, wird auch in Zukunft über gute Erwerbschancen verfügen. In einem ersten Schritt ist hier anzusetzen, denn ein Arbeitsplatzverlust bedeutet einen bedeutenden Einschnitt in die Erwerbsbiografie. Dieses Risiko betrifft insbesondere Personen, welchen die nachgefragten neuen Kompetenzen fehlen. Die Schweiz verfügt zwar über eine gut ausgebaute Arbeitslosenversicherung (ALV) und ein zielgerichtetes Sozialversicherungssystem. Oberstes Ziel muss es aber sein, Arbeitslosigkeit zu verhindern. Die wirksamste Prävention von Arbeitslosigkeit besteht in einer entsprechenden Ausrichtung der Bildung und einer gezielten Weiterbildung für bildungsferne ältere Arbeitnehmende. Die Grundlagen dazu hat die Schweiz bereits zur Hand. Per 2016 erhielt die Weiterbildung mit dem neuen Bundesgesetz über die Weiterbildung erstmals eine institutionelle Verankerung. Im Grundsatz liegt die Weiterbildung in der Verantwortung jedes Einzelnen, allerdings ist auch der Staat gefordert, seinen Beitrag zu leisten, auch um die Unternehmen zu entlasten. Zusätzliche und gezielte Massnahmen sind angesichts der Herausforderungen der Digitalisierung dringend nötig, denn gerade ältere bildungsferne Arbeitnehmende stehen angesichts der Digitalisierung vor besonderen Herausforderungen. Sie dürfen nicht aus dem Arbeitsmarkt herausfallen, nur weil ihnen entsprechende Qualifikationen fehlen. Es ist deshalb höchste Zeit, die Zielgruppe mit einem Förderprogramm im Bereich des Erwerbs von ICT-Grundkompetenzen zu unterstützen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat teilt die Ansicht der Motionärin, dass Digitalisierung, Automatisierung und neue Organisationsprozesse die Anforderungen an Mitarbeitende verändern. Wenngleich Grundkompetenzen für alle Arbeitnehmenden wichtig sind, so haben doch gerade ältere Arbeitnehmende etwa im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) am meisten Weiterbildungsbedarf.
Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG) wird der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Grundsätzlich liegt Weiterbildung in der Verantwortung jeder und jedes Einzelnen. Ergänzend zur individuellen Verantwortung fördert der Bund in bestimmten Bereichen Weiterbildungsmassnahmen. So unterstützt er basierend auf den Artikeln 13 bis 16 WeBiG Massnahmen der Kantone zur Förderung des Erwerbs und Erhalts von Grundkompetenzen Erwachsener. In der BFI-Periode 2017-2020 stehen dafür rund 15 Millionen Franken zur Verfügung. Die Kantone steuern ebenfalls 15 Millionen Franken bei. Zu den Grundkompetenzen gehören auch grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung von IKT.
Weiter hat der Bund Anfang 2018 einen Förderschwerpunkt zur gezielten Stärkung von Grundkompetenzen am Arbeitsplatz lanciert. Mit dem Förderschwerpunkt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" will der Bund Betriebe ansprechen, die ihre Mitarbeitenden für künftige Herausforderungen am Arbeitsplatz besser qualifizieren möchten - auch im Bereich der digitalen Grundkompetenzen. Definierte Pauschalen stehen zur Finanzierung von massgeschneiderten Kursen zur Verfügung. Die Umsetzung des Förderschwerpunkts erfolgt durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), ist auf drei Jahre befristet und wird mit Blick auf die BFI-Periode 2021-2024 evaluiert werden. Für die Jahre 2018 bis 2020 stehen rund 13 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass zurzeit kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht. Der Bund hat die Problematik erkannt und entsprechende Massnahmen ergriffen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.