18.3522 · Interpellation · 2018-06-13
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Im Zusammenhang mit unüberlegten Stellungnahmen zum Nahostkonflikt musste der Bundesrat und Aussenminister Ignazio Cassis bereits vom Bundespräsidenten an die offizielle Position der neutralen Schweiz erinnert und mussten seine Äusserungen durch den Gesamtbundesrat korrigiert werden.
Nun hat der Aussenminister sich in einem Interview dahingehend geäussert, dass er bei den Verhandlungen mit der EU über ein institutionelles Rahmenabkommen zu Konzessionen bei den flankierenden Massnahmen bereit wäre. Dies widerspricht den bisher öffentlich gewordenen roten Linien des Gesamtbundesrates. Das vom Bundesrat am 2. März 2018 beschlossene Verhandlungsmandat (Medienmitteilung vom 5. März) hielt fest, dass die Schweiz alle flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vollumfänglich beibehalten können will.
1. War die Forderung nach vollumfänglichem Beibehalt der flankierenden Massnahmen im Beschluss vom 2. März 2018 - anders als kommuniziert - keine rote Linie? Wenn ja: Weshalb wurde dieser falsche Eindruck erweckt, und warum wurden entsprechende Berichte nicht korrigiert? Wenn nein: Hat der Bundesrat unterdessen das Verhandlungsmandat geändert oder aufgeweicht?
2. Wenn das Verhandlungsmandat geändert wurde: Warum hat er weder die Öffentlichkeit noch das Parlament über diese politisch wesentliche Entwicklung informiert? Wenn nein: Wie stellt sich der Gesamtbundesrat dazu, dass der Aussenminister ausserhalb des Verhandlungsmandats agiert?
3. Erachtet der Gesamtbundesrat eine allfällige Vorlage für die institutionelle Zusammenarbeit als politisch mehrheitsfähig, wenn damit die flankierenden Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden in der Schweiz und gegen ausländische Konkurrenz in Dienstleistung und Gewerbe geschwächt würden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat am 2. März 2018 beschlossen, das Verhandlungsmandat vom 18. Dezember 2013 in Bezug auf die institutionellen Fragen zu präzisieren. Damit schuf er namentlich die Voraussetzungen für eine Einigung mit der EU über die Streitbeilegung auf Basis einer unabhängigen, schiedsrichterlichen Lösung. Die Aussenpolitischen Kommissionen des Parlamentes und die Kantone wurden über diese Präzisierung zum Verhandlungsmandat informiert.
1.-3. Die flankierenden Massnahmen dienen dem Schutz der Erwerbstätigen vor missbräuchlichen Unterschreitungen der Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen und sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische und ausländische Unternehmen gewährleisten. Der Bundesrat will das heutige Schutzniveau auch nach Abschluss eines institutionellen Abkommens mit der EU vollumfänglich beibehalten. Die Position des Bundesrates betreffend flankierende Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen blieb im Zuge des Beschlusses vom 2. März 2018 unverändert. Der Bundesrat wird eine Bilanz zu den Verhandlungen ziehen, wenn ein Verhandlungsresultat vorliegt.
Antwort des Bundesrates.