18.3575 · Interpellation · 2018-06-14
Finanzdepartement
Erledigt
Wortlaut
Gemäss diversen Hilfswerken und Zeitungsartikeln (z. B. https://www.nzz.ch/digital/kobalt-smartphones-kinderarbeit-amnesty-international-ld.4301) werden die Rohstoffe für Batterien in Smartphones und Laptops bekannter Hersteller durch Kinderarbeit in der Demokratischen Republik Kongo gewonnen. Die Kinder müssen dabei für einen Tageslohn von unter zwei US-Dollar arbeiten und gehen diverse gesundheitliche Risiken ein. Allein in der Demokratischen Republik Kongo sind gemäss Unicef 40 000 Minderjährige beschäftigt (vgl. https://www.unicef.ch/sites/default/files/documents/unicef_fs_kinderarbeit_drk_2011.pdf).
Die Bundesverwaltung trägt hier eine besondere Verantwortung, da sie selber über Tausende IT-Geräte verfügt und weil sich der Bund auf der internationalen Bühne für die Bekämpfung der Kinderarbeit einsetzt. Es gibt das Merkblatt mit Empfehlungen für eine nachhaltige Beschaffung (https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/hilfsmittel/merkblaetter.html). Dort steht: "Wird die Leistung im Ausland erbracht, muss die Anbieterin zumindest die Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen gemäss Anhang 2a der VöB gewährleisten (Art. 7 Abs. 2 VöB). Dazu gehören folgende zwei Übereinkommen: Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8) und Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR)."
Dies führt zu folgenden Fragen:
1. Kann der Bundesrat garantieren, dass die IT-Geräte der Bundesverwaltung keine Rohstoffe enthalten, welche unter menschenrechtswidrigen Umständen abgebaut wurden?
2. Werden die ILO-Kernübereinkommen bei der Beschaffung von IT-Geräten durch die Bundesverwaltung eingehalten?
3. Wie wird dies überprüft?
4. Setzt er sich international für die Beachtung der ILO-Kernübereinkommen im öffentlichen Beschaffungswesen ein?
5. Wie wird die Beschaffung von menschenrechtswidrig abgebauten Rohstoffen im WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen beurteilt?
6. Sieht er einen Widerspruch darin, dass sich der Bund international für eine Bekämpfung der Kinderarbeit einsetzt, jedoch die Bundesverwaltung selbst womöglich IT-Geräte anschafft, die auch mithilfe von Kinderarbeit hergestellt werden konnten?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Der Bundesrat ist wie die Interpellantin der Ansicht, dass der Bund als Beschaffer und damit als Konsument eine besondere Verantwortung trägt. Dies hat er in seinen Strategien zur nachhaltigen Entwicklung wiederholt betont und folglich im Jahr 2010 die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um auch im Ausland das Einhalten von Mindeststandards im Arbeits- und Produktionsprozess zur Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren zu erklären (vgl. Art. 8 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB, SR 172.056.1, sowie Art. 7 Abs. 2 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, VöB, SR 172.056.11). Über den Stand der Umsetzung gibt der 2018 veröffentlichte Expertenbericht "Corporate Social Responsibility (CSR): Der Bund als Beschaffer" Auskunft.
IKT-Geräte bestehen aus einer Vielzahl von Bestandteilen. Ein Smartphone beispielsweise enthält rund 60 verschiedene Stoffe, unter anderem auch Metalle für Kabel und Akkus. Angesichts der teilweise sehr langen Lieferketten bei IKT-Geräten kann die Beschaffungsstelle selbst nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfen, ob die Vorgaben der acht Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) tatsächlich auch immer eingehalten werden. Der Bundesrat kann daher keine Garantie hinsichtlich sämtlicher Rohstoffe in den IKT-Geräten der Bundesverwaltung abgeben.
2. Ja. Die Einhaltung der acht ILO-Kernübereinkommen ist eine zwingende Teilnahmebedingung für alle Anbieter sowie deren Subunternehmen und Zulieferanten, die die Leistungen im Ausland erbringen. Die Verwaltung achtet darauf, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Hierfür werden die Mitarbeitenden des für die Beschaffung von IKT-Geräten primär zuständigen Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL) und die strategischen Einkäuferinnen und Einkäufer anderer Bundesämter in Nachhaltigkeitsthemen geschult. In der Praxis wird von den Anbietern systematisch die Einreichung einer Selbstdeklaration verlangt, mit der die Einhaltung der ILO-Kernübereinkommen bestätigt wird. Unterzeichnet eine Anbieterin die Selbstdeklaration nicht resp. erklärt sie sich nicht bereit, sich zur Einhaltung der Kernübereinkommen der ILO zu verpflichten, wird sie vom Verfahren ausgeschlossen. Zudem führt das BBL eine Risikoanalyse durch, um gegebenenfalls weitere Nachweise zu verlangen, falls kein Zertifikat oder positives Audit vorliegt.
Das im Jahr 2013 eingeführte Monitoring nachhaltige Beschaffung wird auch bei der Beschaffung von IKT-Geräten angewendet. Eine der Fragen im Rahmen des Monitorings bezieht sich auf das Produktionsland. Aktuell wird geprüft, die Nachhaltigkeitsfragen dieses Monitorings als zwingend einzuhaltende Checkliste für WTO-Ausschreibungen sowie als Audit-Richtlinien während der Vertragsdauer einzuführen.
3. Die meisten Hardware-Hersteller, die der Bundesverwaltung IKT-Geräte für sog. Standardarbeitsplätze liefern, sind Mitglieder der Responsible Business Alliance (RBA, http://www.responsiblebusiness.org/). Der Verhaltenskodex der RBA legt Standards in Bezug auf die Arbeitsbedingungen in der Lieferkette der Elektronikbranche fest. Diese zielen darauf ab, dass innerhalb der Lieferkette die Arbeitskräfte mit Respekt und Würde behandelt werden und dass die Geschäftstätigkeit in einer ökologisch und ethisch verantwortungsvollen Art und Weise ausgeübt wird (vgl. http://www.responsiblebusiness.org/media/docs/RBACodeofConduct6.0_German.pdf). Der Einsatz von Kinderarbeit (d. h. von unter 15-Jährigen) ist in jeder Phase des Fertigungsprozesses verboten. Die Mitglieder der RBA auditieren sich regelmässig gegenseitig, um zu prüfen, ob sie den Verhaltenskodex einhalten. Wird eine Verfehlung festgestellt, erhält der Sublieferant die Möglichkeit zur Verbesserung. Wird im Nachaudit erneut eine Verfehlung festgestellt, wird der fehlbare Sublieferant aus der Supply-Chain-Kette (Produktionskette) ausgeschlossen.
4. Der Bundesrat hat sich im Rahmen der WTO und der bilateralen Freihandelsabkommen stets dafür eingesetzt, dass soziale und ökologische Aspekte angemessen berücksichtigt werden. Während den Verhandlungen zur Revision des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen von 1994 (GPA 1994) hat die Schweiz beispielsweise darauf hingewiesen, dass sie seit 2010 die acht ILO-Kernübereinkommen autonom als Referenzrahmen verwendet, um im Ausland erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit öffentlichen Beschaffungen zu beurteilen. Weiter hat sie vorgeschlagen, dass die ILO-Kernübereinkommen als Grundlage für einen Konsens der GPA-Mitgliedstaaten in Bezug auf soziale Aspekte bei öffentlichen Beschaffungen dienen könnten.
5. Unter den Mitgliedstaaten des revidierten GPA (GPA 2012) besteht aktuell ein Arbeitsprogramm zur nachhaltigen Beschaffung (Art. XXII: 8 Bst. a, ii). Daran beteiligt sich die Schweiz aktiv und engagiert sich wie die EU dafür, dass sozialen Aspekten wie der Einhaltung der Menschenrechte bei öffentlichen Beschaffungen in Zukunft mehr Bedeutung zukommt.
6. Die Bundesverwaltung ist auf IKT-Geräte angewiesen, um ihre Arbeit zu erledigen. Die Beschaffungsstellen halten sich an die rechtlichen Vorgaben und engagieren sich dafür, kinderarbeitsfreie IKT-Geräte zu beschaffen. Wie erwähnt lässt sich ein gewisses Restrisiko wegen der langen Produktionsketten nicht ganz ausschliessen. Der Bundesrat erachtet es nicht als Widerspruch, sondern als wichtige Aufgabe, dass sich die Schweiz mit diplomatischen Mitteln und im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit dafür einsetzt, die Kinderarbeit abzuschaffen.
Antwort des Bundesrates.