18.401 · Parlamentarische Initiative · 2018-01-12
Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
Erledigt
Ausgangslage
Entwurf und Bericht der Kommission für Umwelt, Raumplanung und
Energie des Ständerates vom 13. August 2018
Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wurde 1991 anlässlich des 700-jährigen Bestehens der Eidgenossenschaft mit einer Laufzeit von zehn Jahren geschaffen. Seither wurde er bereits zweimal um zehn Jahre verlängert. Mit der Unterstützung lokaler und regionaler Projekte zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften schafft der FLS neben kulturellen und emotionalen auch wirtschaftliche und ökologische Mehrwerte. Der FLS fördert als verwaltungsunabhängiges Instrument des Bundes konkretes Engagement vor Ort mit Anreizen und Anschubhilfen. Die Projekte werden von Kantonen, Gemeinden und Dritten mitfinanziert, so dass den Finanzhilfen des FLS ein grosser Multiplikationseffekt zukommt.
Der Entwurf sieht die Erneuerung des FLS für die Jahre 2021-31 sowie die Ausstattung des Fonds mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vor.
Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.11.2018
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 die Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um weitere zehn Jahre abgelehnt.
Der Bundesrat hat am 7. November 2018 die von der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Energie und Kommunikation (UREK-S) mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Verlängerung des FLS abgelehnt. Der Fonds sollte für die Jahre 2021-2031 mit insgesamt 50 Millionen Franken ausgestattet werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Bund aus ordnungspolitischen Gründen keine weiteren Einlagen in den Fonds leisten sollte. Zum einen sah auch das Parlament bei der Äufnung des Fonds zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft eine einmalige Einlage des Bundes vor. Zum andern bilden Spezialfonds Parallelhaushalte neben dem ordentlichen Bundeshaushalt, erhöhen die Komplexität der Bundesrechnung und verringern damit deren Transparenz.
Wortlaut
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates folgende parlamentarische Initiative ein:
Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:
1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2031 verlängert werden kann; und
2. der Fonds Landschaft Schweiz für diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.
Begründung
Die Bundesversammlung hat 1991 als Beitrag des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft "etwas von bleibendem Wert, namentlich für die kommenden Generationen" schaffen wollen. Sie hat dazu, zunächst für zehn Jahre, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften eingerichtet, mit 50 Millionen Franken dotiert und ganz bewusst als "von der Bundesverwaltung losgelöstes" Förderinstrument ausgestaltet. Weil sich dieser Fonds Landschaft Schweiz (FLS) bewährt hat, haben die eidgenössischen Räte die Rechtsgrundlagen mittlerweile zweimal um je zehn Jahre verlängert und entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt.
Dank diesen dreifachen Parlamentsbeschlüssen und freiwilligen Beiträgen von Kantonen, Gemeinden und Privaten hat der FLS bis heute rund 145 Millionen Franken für mehr als 2500 lokale und regionale Projekte in allen Landesgegenden einsetzen können. Damit konnten Investitionen in die Schönheit und in den ökologischen Wert schweizerischer Kulturlandschaften in der Grössenordnung von einer halben Milliarde Franken ausgelöst und mitfinanziert werden. Mit Unterstützung des FLS wurden und werden beispielsweise landschaftsprägende Trockenmauern im Jura und im Berggebiet erneuert, verwilderte Kastanienselven im Tessin wieder hergerichtet, Suonen im Wallis instandgestellt und vergandete Alpweiden entbuscht. FLS-Beiträge gab und gibt es unter bestimmten Bedingungen auch für die Erneuerung von Steinplatten- und Schindeldächern, für die Pflanzung von Alleen und Baumreihen sowie für Aufwertungen durch ganze Bündel verschiedener Massnahmen (wie zum Beispiel im Thurgauer Seebachtal, im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal, im Valle Bavona oder im Valle di Muggio).
Die Rechtsgrundlage des FLS, der Bundesbeschluss über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften (SR 451.51), ist bis zum 31. Juli 2021 befristet; die bereitgestellten Bundesmittel werden bis dann aufgebraucht sein. Das Parlament ist somit aufgerufen zu entscheiden, wie es mit seinem Werk aus dem Jubiläumsjahr 1991 weitergehen soll.
Die Kantone haben diese Frage im Rahmen der 2015 durchgeführten Vorkonsultation zum damaligen Entwurf für einen Aktionsplan Biodiversität bereits beantwortet: Während sie andere Vorhaben des damaligen Aktionsplans kritisch beurteilten, haben sich die Kantone fast einhellig für eine Weiterführung des FLS und für eine ausreichende Dotierung mit finanziellen Mitteln ausgesprochen.
Bei einem Verzicht auf eine Weiterführung des FLS ginge der Schweiz ein einmaliges Förderinstrument verloren. Im Unterschied zu andern Instrumenten, die flächendeckend und "top down" wirken, fördert der FLS gezielt auf Gesuch hin ausschliesslich freiwillige Bemühungen von unten ("bottom-up"): Er unterstützt unbürokratisch Bürgerinnen und Bürger, Organisationen und Gemeinwesen, die einen Mehrwert in der Landschaft schaffen wollen.
Verhandlungen
SDA-Meldung
Debatte im Ständerat, 13.12.2018
Ständerat spricht sich für Verlängerung des Landschaftsfonds aus
Der Ständerat unterstützt das Vorhaben, den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um zehn Jahre zu verlängern - gegen den Widerstand des Bundesrates. Für die Periode 2021 bis 2031 ist ein Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vorgesehen.
Der Ständerat hat am Donnerstag oppositionslos einem Gesetzesentwurf seiner Umweltkommission zugestimmt. Auslöser war eine parlamentarische Initiative, welche von den Kommissionen beider Räte angenommen worden war. Nun muss noch der Nationalrat darüber befinden.
Der Ständerat beurteilt die bisherige Tätigkeit des Fonds sehr positiv: Dieser leiste wertvolle Unterstützung für Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz, erklärte Werner Luginbühl (BDP/BE) im Namen der Kommission.
SDA-Meldung
Debatte im Nationalrat, 11.03.2019
Fonds zum Schutz der Landschaft wird um zehn Jahre verlängert
Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wird um zehn Jahre verlängert. Für die Periode 2021 bis 2031 ist erneut ein Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vorgesehen. Der Nationalrat stimmte am Montag der Verlängerung des Fonds und dem Betrag zu.
Der Fonds erhielt in der Eintretensdebatte viele lobende Worte. Viele unterstützte Projekte würden zur regionalen Wertschöpfung beitragen, sagte Karl Vogler (CSP/OW) namens der Kommission. Er leiste wertvolle Unterstützung für die Pflege und den Erhalt von Landschaften, Natur- und Kulturdenkmälern in der ganzen Schweiz. Auch die Kantone hätten sich positiv zur Weiterführung des Fonds geäussert.
Der Fonds war 1991 anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft ins Leben gerufen worden. In seinen ersten 25 Jahren hat der Fonds 140 Millionen Franken für rund 2500 Projekte in allen Landesgegenden eingesetzt. So wurden unter anderem Bäume gepflanzt, landschaftsprägende Mauern erneuert und alte Steinbrücken restauriert.
Als einzige Partei lehnte die SVP den Fonds aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ab, wie Felix Müri (LU) sagte. Die finanziellen Mittel seien für eine bestimmte Zeit gesprochen worden. Es könne nicht sein, dass die Subventionen immer wieder verlängert würden. Dies habe negative Folgen für den Bundeshaushalt.
Ins gleiche Horn bläst der Bundesrat. Es gebe zwar keine Zweifel, dass der Fonds Landschaft Schweiz in den vergangenen 28 Jahren gute Arbeit geleistet habe, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Das Parlament habe bei der Äufnung des Fonds aber eine einmalige Einlage des Bundes vorgesehen. Eine weitere Verlängerung stehe im Widerspruch dazu. Man müsse dem mal ein Ende setzen. Dieser Moment sei jetzt da.