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18.4101 · Motion · 2018-11-06

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die heute geltenden Regeln der Mietzinsgestaltung bei Wohn- und Geschäftsräumen einer umfassenden Überprüfung zu unterziehen und dem Parlament einen ausgewogenen Entwurf für eine diesbezügliche Änderung des Obligationenrechts in den Titeln über die Miete und Pacht zu unterbreiten.

Begründung

Das Ziel soll sein, die Regeln an die heutigen Gegebenheiten anzupassen, zu vereinfachen und damit eine Verbesserung für Mietende und für Vermietende zu ermöglichen.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Die geltenden Bestimmungen der Mietzinsgestaltung sind seit dem 1. Juli 1990 in Kraft. In den Grundzügen war die heutige Regelung bereits im Bundesbeschluss über die Massnahmen gegen Missbräuche im Mietwesen (BMM) vom 30. Juni 1972 enthalten. Seit dem Inkrafttreten der geltenden Mietzinsmethoden haben sich die Verhältnisse jedoch verändert. Der Bundesrat ist daher bereit, diese Überprüfung an die Hand zu nehmen und dem Parlament entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.