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18.413 · Parlamentarische Initiative · 2018-03-15

Parlament

Erledigt

Wortlaut

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:

Art. 13 Schutz der Privatsphäre

Abs. 1

Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie all ihrer persönlichen Daten.

Abs. 2

Diese Daten sind das Eigentum der betreffenden Person, und diese hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch der Daten.

Begründung

Unsere Gesellschaft basiert nunmehr auf Daten. Unseren Daten. Sie sind wesentlicher Antrieb der Wirtschaft und unserer sozialen Beziehungen, offenbaren unser ganzes Privatleben und sind daher extrem wertvoll. Doch paradoxerweise gehören uns unsere Daten nicht. Es ist an der Zeit, diese Unstimmigkeit zu korrigieren.