Institutionelles Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Keine Unterzeichnung durch den Bundesrat
18.4165 · Motion · 2018-12-10
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, das verhandelte institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (Accord facilitant les relations bilatérales entre l'Union européenne et la Confédération Suisse dans les parties du marché intérieur auxquelles la suisse participe; InstA) weder zu paraphieren noch zu unterzeichnen.
Begründung
1. Die Unterzeichnung eines Rahmenabkommens ist ein weiterer und bedeutender Schritt in Richtung EU-Mitgliedschaft.
2. Die vorgesehene dynamische Rechtsübernahme ist äusserst problematisch. Die Schweiz wäre nicht mehr souverän in der Entscheidungsfindung, weil bei einer allfälligen Nichtübernahme dauernd Ausgleichsmassnahmen und Strafen drohen. Ein ständig andauernder Rechtsstreit ist vorprogrammiert (gemäss Bundesrat dürfte ein solches Streitbeilegungsverfahren mehrere Jahre dauern). Bei der Flut von europäischer Rechtsübernahme besteht die Gefahr, dass die Schweiz, via fakultatives Referendum, dauernd in europapolitischem Abstimmungskampf wäre.
3. Es ist aus heutiger Sicht nicht antizipierbar, in welche Richtung sich das massgebliche EU-Recht in den nächsten Jahren und Jahrzehnten - das InstA wäre schliesslich unbefristet - weiterentwickeln wird (z. B. 35-Stunden-Woche? 6 Wochen Ferien? 6 Wochen Vaterschaftsurlaub?). Diesen Entwicklungen wäre die Schweiz stark ausgeliefert (daran ändern auch etwaige Konsultationen und parlamentarische Ausschüsse nichts, die ein blosses Anhörungsrecht böten).
4. Das InstA ist als völkerrechtlicher Vertrag im Normenkonflikt sogar der Schweizer Bundesverfassung überstellt. Damit würden unter Umständen selbst angenommene Volksinitiativen in den Bereichen Sozialversicherungs- oder Arbeitsrecht (z. B. Vaterschaftsurlaub) ins Leere laufen. Oder würden solche dem massgeblichen EU-Recht widersprechende Verfassungsinitiativen dennoch angewandt, so würden nicht nur Ausgleichsmassnahmen drohen.
5. Diskrepanzen zwischen Staaten und innerhalb von bilateralen Verträgen sollten grundsätzlich mit Verhandlungen geregelt werden, nicht durch langwierige Gerichtsprozesse. Weltweit werden Konflikte zwischen Ländern mit "negotiation" gelöst und nicht mit Schiedsgerichten.
6. Das InstA schliesst die Übernahme der Unionsbürgerrichtlinie nicht aus; es ist damit eine reine Frage der Zeit, bis diese Forderung vonseiten EU an die Schweiz getragen wird. Aufgrund der europaweit höchsten Sozialkosten wäre dies grobfahrlässig.
7. Es bestünde die Gefahr, dass Staatshilfen - insbesondere auch kantonale und kommunale - früher oder später unter Beschuss geraten würden: Dies beträfe essenzielle Aufgaben wie Energiesubventionen, Staatsgarantie für (Kantonal-)Banken, Einlegerschutzversicherung (100 000 Franken), staatliche Gebäudeversicherungsleistungen usw.
8. Die EU hält gewisse flankierende Massnahmen (Flam) als nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen konform. Der gegenwärtige Schutz des hiesigen Lohns und Arbeitsmarkts ist unter der Personenfreizügigkeit aber schlicht unabdingbar in einem Staat mit den weltweit höchsten Löhnen. Richtigerweise hat denn auch der Bundesrat in diesem Bereich eine "rote Linie" festgelegt.
9. Die EU verlangt die Verkürzung der Voranmeldefrist auf vier (Arbeits-)Tage. Gerade in der kleinen Schweiz mit ihren vielen Grenzkantonen wäre dies fatal: Die kurzen Anfahrtswege laden ausländische Handwerker und Dienstleister geradezu ein, in der Schweiz Arbeiten auszuführen.
10. Die EU verlangt überdies den Wechsel der Zuständigkeit für Arbeitslosenleistungen an Grenzgänger. Arbeitslosengelder würden neu in der Schweiz anfallen und nicht mehr im Wohnort des Grenzgängers. Hier wäre mit einem jährlichen dreistelligen Millionenbetrag zu rechnen. Der Anreiz würde steigen, in der Schweiz zu arbeiten (auch bloss kurzfristig), um von den hohen Löhnen zu profitieren, die auch bei anschliessender Arbeitslosigkeit geleistet werden müssten - fortan finanziert durch die Schweizer Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
11. Das paritätische Schiedsgericht müsste das massgebliche EU-Recht konform mit der Rechtsprechung des EuGH auslegen. Basis des Schiedsgerichtsentscheids ist somit praktisch immer EU-Recht und nicht Schweizer Recht.
12. Das InstA böte keine Garantie, dass fortan tatsächlich Marktzutritt für Finanzdienstleister/Versicherer bestünde.
13. Die Schweizer Kohäsionsbeiträge an die Oststaaten sind derzeit immerhin noch freiwillig. Mit dem InstA würden diese Zahlungen quasi institutionalisiert.
14. Die Guillotine-Klausel der bilateralen Verträge wurde durch das InstA nicht wegbedungen. Sie droht weiterhin als Damoklesschwert. Die bilateralen Verträge wären aus Sicht der EU gleich doppelt "abgesichert", durch Guillotine-Klausel und Rahmenabkommen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat nahm am 7. Dezember 2018 Kenntnis vom Ergebnis der Verhandlungen über das institutionelle Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU). Er nahm auch Kenntnis davon, dass die EU die Verhandlungen als abgeschlossen erachtet. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass das Verhandlungsresultat weitgehend den Interessen der Schweiz und dem Verhandlungsmandat entspricht. Aufgrund der noch offenen Punkte bezüglich der flankierenden Massnahmen und der Unionsbürgerrichtlinie hat er bisher verzichtet, dem Delegationschef die Ermächtigung zur Paraphierung dieses Textes zu erteilen.
Der Bundesrat hat am 7. Dezember 2018 auch beschlossen, eine Konsultation zum Entwurf des institutionellen Abkommens im Hinblick auf eine mögliche Unterzeichnung desselben durchzuführen. Ziel dieser Konsultation ist es insbesondere, interaktive Diskussionen über die Vor- und Nachteile des Abkommensentwurfes zu führen, Fragen zu beantworten, die Positionen der wichtigsten Schweizer Akteure zu ermitteln und eine konsolidierte Position in Bezug auf die offenen Punkte zu erarbeiten. Der Bundesrat hat am 16. Januar 2019 die Modalitäten der Konsultation beschlossen. Konsultiert werden die Aussenpolitischen Kommissionen und die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Parlamentes, die Konferenz der Kantonsregierungen, die politischen Parteien mit Fraktionsstärke, die Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände) sowie Vertreter aus Wirtschaft und Wissenschaft.
Der Bundesrat wird sich im Frühling 2019 mit dem Konsultationsergebnis befassen. Er wird nach dieser Konsultation und aufgrund ihres Ausgangs einen Entscheid über die nächsten Schritte bezüglich des Entwurfes des institutionellen Abkommens treffen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.