18.4361 · Interpellation · 2018-12-14
Departement für auswärtige Angelegenheiten
Erledigt
Wortlaut
Welche Prioritäten setzt der Bundesrat bei der Hilfe für Kriegsopfer? Diese Hilfe ist dringend notwendig, und der Bedarf geht oft über klassische humanitäre Hilfeleistungen hinaus. An die Nothilfe (Versorgung mit Zelten, Nahrung, Medikamenten usw.) schliessen sich langfristigere und kostspieligere Aufgaben an, die oft technisches Fachwissen erfordern. Ein Beispiel ist der Wiederaufbau eines Trinkwasserbeförderungs- und Kanalisationssystems in Mossul. Derartige Projekte übersteigen oft die Mittel der lokalen Behörden. Aber solange es dort kein Wasser gibt, wird die Bevölkerung nicht nach Hause zurückkehren können, und die Flüchtlingsströme (mit allen bekannten Konsequenzen) werden nicht nachlassen.
Sollte man daher zulassen, dass humanitäre Hilfsorganisationen aus ihrer traditionellen Rolle heraustreten, damit mehr Opfern geholfen werden kann? Das könnte bedeuten, das Wesen dieser Organisationen etwas zu verwässern und Partnerschaften zu stärken. Diese Partnerschaften (zum Beispiel zwischen dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz und der Weltbank) würden das eine oder andere Zugeständnis mit sich bringen, damit ein gemeinsamer Nenner gefunden werden kann. Allerdings würden sie es möglich machen, weit mehr Mittel (und Kenntnisse) einsetzen zu können, um die Rückkehr zur Normalität zu beschleunigen. Das würde auch zu einer Stärkung der Beziehungen zwischen humanitärer Hilfe und langfristigerer Entwicklungshilfe führen.
Aufgrund der Entwicklung der Krisen ist es notwendig, eine neue Kombination der Ansätze zu entwickeln: Die Feindseligkeiten bestehen seit Monaten, wenn nicht seit Jahren, und die oft ohnehin instabilen Staaten stehen unter der konstanten Bedrohung, dass die Krisen in bewaffnete Konflikte ausarten, was diese Staaten weiter schwächt. Diese Umstände, in denen keine Aussicht auf Frieden besteht, hindern Entwicklungsagenturen daran, sich in den Staaten niederzulassen und ihren Wiederaufbau einzuleiten, weil die Sicherheitsbedingungen nicht erfüllt sind. Daher die Idee, sich auf die Akteure der humanitären Hilfe zu stützen, die bereits vor Ort sind.
Wie steht der Bundesrat dazu? In welchem Umfang sollten die Mandate der Akteure der humanitären Hilfe auf Projekte im Bereich des Wiederaufbaus von grundlegenden Infrastrukturen oder der nachhaltigen soziowirtschaftlichen Entwicklung (Wohnraum, Gesundheit, Schulen, Wasser, Energie usw.) ausgeweitet werden? Kann ein solches Vorhaben eine Zusammenarbeit mit dem Privatsektor einschliessen? Und für den Fall, dass sich die Situation einigermassen normalisiert hat: Wann sollten die Projekte an spezialisierte Entwicklungsagenturen übergeben werden?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat setzt die Priorität bei der Hilfe in Kriegsgebieten darauf, Leben zu retten und die dringendste Not zu lindern. Nothilfe ist aber in vielen Krisenregionen zu einer langjährigen Notwendigkeit geworden: Krisen dauern länger und werden komplexer. So bedeutet Nothilfe in Krisen wie jener in Syrien heute mehrjährige Hilfe. Dabei steht neben der Sofort- und Überlebenshilfe (Grundversorgung mit Trinkwasser, sanitären Anlagen und Nahrungsmitteln, temporären Unterkünften, medizinischer Nothilfe, Schutzmassnahmen sowie Bildungsangebote für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche usw.) auch die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der lokalen Bevölkerung und der nachhaltige Umgang mit natürlichen Ressourcen im Fokus.
Diese Arbeit muss früh einsetzen. Nothilfe berührt dabei sehr schnell strukturelle Fragen, und Institutionen, Strategien und Politiken müssen parallel aufgebaut werden. Die humanitäre Hilfe ist deshalb in grossen, lang andauernden Krisen gemeinsam mit der Entwicklungszusammenarbeit gefordert. Beispielsweise trägt in solchen Situationen die Entwicklungszusammenarbeit dazu bei, dass vertriebene Personen ihre Abhängigkeit von der Nothilfe reduzieren können, indem sie einer Berufsbildung nachgehen oder in eine Erwerbstätigkeit einsteigen können. Zusätzlich engagiert sich die Schweiz dafür, dass auch multilaterale Entwicklungsakteure wie die Weltbank sich vermehrt in Konfliktregionen einsetzen.
Die Schweiz achtet also bereits heute darauf, ihre Instrumente der internationalen Zusammenarbeit (IZA) in sinnvoller Ergänzung zueinander einzusetzen und deren Wirkung zu maximieren. Eine unabhängige Evaluation hat den komplementären Einsatz der Instrumente der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit (den sog. Nexus) durch die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) im Zeitraum von 2013 bis 2017 untersucht. Sie zeigte auf, dass die Arbeit der Deza realitätsnah und auf die Bedürfnisse abgestimmt erfolgt. Mitarbeitende, welche die verschiedenen IZA-Instrumente vor Ort anwenden, arbeiten effizient zusammen. Die Evaluation schlug jedoch strukturelle Änderungen vor, welche mit der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2021-2024 gezielt umgesetzt werden sollen. Sie empfahl auch, dass sich die Deza eine institutionelle Definition des Nexus geben sollte. Die Resultate der Evaluation werden im März 2019 publiziert (www.deza.admin.ch > Resultate und Wirkung > Resultate > Evaluationsberichte).
Der Bundesrat hat am 30. November 2018 die strategischen Eckpunkte für die Botschaft IZA 2021-2024 definiert. Dabei hat er entschieden, dass Instrumente der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in lang andauernden Krisen flexibler kombiniert werden sollen. Ebenso will der Bundesrat in Zukunft die Innovationskraft, das Fachwissen und die Investitionsmöglichkeiten des Privatsektors noch verstärkter nutzen.
Antwort des Bundesrates.