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18.458 · Parlamentarische Initiative · 2018-09-28

Bundeskanzlei

Erledigt

Ausgangslage

Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 10.11.2020

Die SPK-S hat im Rahmen der Umsetzung der von Ständerat Rieder eingereichten parlamentarischen Initiative 18.458 s ("Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen") mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Entwurf zur Änderung des Parlamentsgesetzes angenommen, wonach dem Erstrat die Möglichkeit eingeräumt werden soll, in der Differenzbereinigung an seinem Beschluss festzuhalten, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen. Bisher gilt die Regelung, dass der Erstrat - nachdem er eine Motion angenommen hat und diese dann durch den Zweitrat abgeändert wurde - in der zweiten Lesung nur die abgeänderte Fassung annehmen oder die Motion als Ganzes definitiv ablehnen kann; an der ursprünglichen Fassung der Motion festhalten kann er hingegen nicht. In den Augen der Kommission muss dem Erstrat diese zusätzliche Möglichkeit eingeräumt werden, damit er sich nicht nur zwischen "alles oder nichts" entscheiden muss. Dies wird in bestimmten Fällen zwar zu einer zusätzlichen Etappe bei der Differenzbereinigung führen, doch wird dadurch die Beratung der Motionen nicht übermässig verlängert.

Die Kommission hat auf eine externe Vernehmlassung zum Entwurf verzichtet, da dieser ein parlamentsinternes Verfahren betrifft und keine Auswirkungen auf Dritte hat. Der Entwurf geht noch zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor er voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 vom Ständerat beraten wird.

Die definitive Vorlage der Kommission wird veröffentlicht.

Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Januar 2021

Es liegt in der Kompetenz des Parlaments festzulegen, wie es das Verfahren zur Behandlung der Motionen und das damit zusammenhängende Differenzbereinigungsverfahren regeln will. Der Bundesrat äussert sich in seiner Stellungnahme zu Änderungen des parlamentarischen Verfahrens jeweils zurückhaltend, wenn er selber nicht unmittelbar davon betroffen ist.

Die neue Regelung des Differenzbereinigungsverfahrens räumt dem Erstrat mehr Möglichkeiten ein, sollte der Zweitrat die Änderung des Wortlautes einer Motion beschliessen. Insofern erhält der Erstrat, in dem die Motion eingereicht wurde, mehr Gewicht, was grundsätzlich sinnvoll ist. Der Erstrat kann jedoch auch mit der neuen Regelung weiterhin keine Änderungen des Wortlautes von Motionen, die bei ihm eingereicht werden, beschliessen. Das neue Differenzbereinigungsverfahren könnte daher dazu führen, dass inskünftig weniger Änderungsanträge sowohl aus dem Zweitrat wie auch des Bundesrates erfolgreich beschlossen werden.

Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass mit der neuen Regelung die Suche nach Kompromissen bei der Überweisung von Motionen zwischen den Räten auf der einen und dem Bundesrat auf der anderen Seite erschwert wird. Der Bundesrat würde dies bedauern. Er verzichtet indessen darauf, einen Änderungsantrag zu stellen.

Wortlaut

Das Verfahren der Differenzenbereinigung bei einer Motion (vgl. Art. 121 Abs. 4 des Parlamentsgesetzes) ist wie folgt zu ändern:

Nimmt der Zweitrat eine Änderung vor, so kann der Erstrat in der zweiten Beratung wie bisher der Änderung zustimmen oder sie definitiv ablehnen. Neu soll der Erstrat zusätzlich die Möglichkeit haben, an der ursprünglichen Fassung der Motion festzuhalten.

Hält der Erstrat an seiner ursprünglichen Fassung fest, kann der Zweitrat in der zweiten Beratung die Motion annehmen oder definitiv ablehnen.

Begründung

Im bisherigen Verfahren gemäss Artikel 121 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes ergibt sich die für den Erstrat fast unzumutbare Situation, dass eine von ihm gutgeheissene Motion zwar durch den Zweitrat abgeändert werden kann. In der zweiten Beratung hat aber der Erstrat nur mehr die Möglichkeit, der Änderung zuzustimmen oder seine eigene von ihm gutgeheissene Motion mittels Ablehnung der Abänderung des Zweitrates selbst zu "beerdigen".

Dem Erstrat fehlt damit jegliche Möglichkeit, an seiner ursprünglichen Motion festzuhalten, selbst wenn er nach eingehender Beratung zum Schluss kommt, die Abänderung durch den Zweitrat sei falsch bzw. verunmögliche sogar die Erreichung des Motionszieles.

Dies ist stossend und unbillig und gibt Möglichkeiten zu taktischen Spielchen.

Deshalb ist dem Erstrat die Möglichkeit zu geben, an seiner Motion festzuhalten und es anschliessend dem Zweitrat zu überlassen, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen oder abzulehnen.

Verhandlungen

SDA-Meldung

Debatte im Ständerat, 18.03.2021

Ständerat stimmt Änderungen bei der Beratung von Motionen zu

Der Ständerat hat am Donnerstag einer Änderung des Parlamentsgesetzes zugestimmt, die das Differenzverfahren bei Motionen neu regelt. Stimmt auch der Nationalrat dem neuen Verfahren zu, müssen die Räte bei einigen Geschäften künftig eine zusätzliche Etappe einlegen.

Gehen Motionen in der Differenzbereinigung von einem Rat in den anderen, sollen künftig neue Regeln gelten.

Wenn der Erstrat eine Motion angenommen hat und diese dann durch den Zweitrat abgeändert wird, kann der Erstrat heute in der zweiten Lesung nur die abgeänderte Fassung annehmen oder die Motion als Ganzes ablehnen kann.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes erhält der Zweitrat nun die Möglichkeit, in der zweiten Lesung an seinem Beschluss festzuhalten, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen.

Dies werde in bestimmten Fällen zwar zu einer zusätzlichen Etappe bei der Differenzbereinigung führen, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) für die Kommission. Die Beratung der Motionen werde dadurch aber nicht übermässig verlängert.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes wird eine parlamentarische Initiative von Ständerat Beat Rieder (CVP/VS) umgesetzt. Mit dieser neue Regelung würden die Rechte des Parlaments gegenüber dem Bundesrat gestärkt, fügte er an.

Der Ständerat sah dies offensichtlich auch so. Er stimmte der Änderung schliesslich mit 31 zu 0 Stimmen zu. Das Geschäft geht an den Nationalrat.

SDA-Meldung

Debatte im Nationalrat, 10.06.2021

Parlament ändert das Differenzbereinigungsverfahren für Motionen

Das Parlament hat einer Änderung des Parlamentsgesetzes zugestimmt, die das Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen neu regelt. Bei einigen Geschäften müssen die Räte deshalb künftig eine zusätzliche Runde einlegen.

Gehen Motionen in der Differenzbereinigung von einem Rat in den anderen, sollen künftig neue Regeln gelten. Den Anstoss zur Änderung hatte Ständerat Beat Rieder (Mitte/VS) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.

Wenn der Erstrat eine Motion angenommen hat, kann der Zweitrat sie unverändert annehmen oder sie abändern und annehmen. Der Erstrat kann in der zweiten Lesung nur die abgeänderte Fassung annehmen - oder die Motion als Ganzes ablehnen.

Mit der Änderung des Parlamentsgesetzes erhält der Erstrat neu die Möglichkeit, in der zweiten Lesung an seinem anfänglichen Beschluss festzuhalten, die Motion also in der ursprünglichen Fassung annehmen. Der Zweitrat kann sie schliesslich ebenfalls so annehmen oder aber ablehnen.

Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) war mit der Neuerung einverstanden. Die Geschäftslast der Räte werde mit der Änderung nicht höher, versicherte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) namens der Mehrheit.

Eine Minderheit wollte nicht auf die Gesetzesänderung eintreten, unterlag aber. Das Verfahren werde damit nicht wirklich verbessert, mache aber die Tagesordnung eher länger, gab Damien Cottier (FDP/NE) zu bedenken. Nur in rund zehn Prozent der Fälle würden Motionen abgeändert.

Der Ständerat hatte der Änderung des Parlamentsgesetzes mit 31 zu 0 Stimmen zugestimmt. Nach der Zustimmung des Nationalrates mit 150 zu 27 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Gesetzesänderung bereit für die Schlussabstimmung.