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Explosion der Gesundheitskosten. Wann kommen endlich wirksame Massnahmen gegen die Verschwendung von Prämiengeldern und zur Dämpfung der Kosten?

19.1049 · Dringliche Anfrage · 2019-09-12

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Wie jedes Jahr zur gleichen Zeit ist das Spiel der Krankenkassen in vollem Gange. Die Werbung der Versicherer erreicht die Haushalte auf den verschiedensten Kanälen. Einige Krankenkassen informieren über Rabatte, andere versprechen Prämienreduktionen für das nächste Jahr, während Santésuisse im Sommer einen allgemeinen Anstieg der Krankenkassenprämien von 3 Prozent ankündigte.

1. Das legt den Verdacht, dass die Krankenkassen - wie in früheren Wahljahren - stärker als üblich auf die Reserven zurückgreifen müssen, um den Prämienanstieg zu minimieren. Wie stellt sich das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als zuständige Prämiengenehmigungsbehörde zu diesem Verdacht? Mussten und müssten Reserven für günstigere Prämien abgebaut werden?

2. Die Digitalisierung muss auch im Gesundheitswesen positiv genutzt werden. Sie bringt Effizienzsteigerungen, mehr Qualität und mehr Informationen für Versicherte und Patienten. Vor einem Jahr hat der Bundesrat einen Vorstoss abgelehnt, der eine gesetzliche Grundlage verlangte, um sicherzustellen, dass sowohl die medizinischen Patientendokumentationen elektronisch strukturiert geführt wie auch für die Behandlung relevante Dokumente wie Rezepte, Überweisungen und Untersuchungsberichte elektronisch in strukturierter Form übermittelt werden. Beurteilt der Bundesrat die Situation noch gleich?

3. Wie gedenkt der Bundesrat dem elektronischen Patientendossier zum Durchbruch zu verhelfen? Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass die sogenannte "doppelte Freiwilligkeit" einer effektiven Umsetzung des digitalen Patientendossiers entgegensteht? Wird die Anschubfinanzierung des Bundes hier unter diesen Rahmenbedingungen nicht möglicherweise ins Leere laufen?

4. Wie beurteilt der Bundesrat den Einfluss der kantonalen Spitalplanung auf die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen?

Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass hier dringend eine bessere, auch überregionale Koordination des Angebots nötig wäre? Wie beurteilt der Bundesrat die diesbezüglichen Aktivitäten und die Verantwortung der Konferenz der Gesundheitsdirektoren?

5. Experten rechnen vor, dass rund 6 Milliarden Franken jährlich im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung ohne Leistungskürzungen und Qualitätseinbussen eingespart werden könnten. Kostentreiber sind u. a. Mehrfachuntersuchungen, unnötige Eingriffe und Übermedikation. Pro Jahr werden in der Schweiz 4000 Tonnen Medikamente entsorgt. Wie will der Bundesrat diese Verschwendung stoppen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Das BAG genehmigt nur Prämien, welche die Kosten decken, aber nicht unangemessen hoch darüberliegen oder zu übermässigen Reserven führen (Art. 16 Abs. 4 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, KVAG; SR 832.12). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens sorgt es dafür, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Verfügt ein Versicherer über zu hohe Reserven, ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollten. Dazu kann der Versicherer seine Prämien für das Folgejahr am knappsten kalkulieren, statt Reserven zu kumulieren und später abzubauen.

2. Der Bundesrat ist weiterhin der Ansicht, dass in der Schweiz bezüglich der elektronischen Führung der medizinischen Patientendokumentation (Krankengeschichte) Nachholbedarf besteht. Aufgrund der beschränkten bundesgesetzlichen Möglichkeiten, in die interne Organisation einer Gesundheitseinrichtung wie einer Arztpraxis oder eines Pflegeheims einzugreifen, hält er sich weiterhin zurück, regulatorische Massnahmen zur Förderung der Verbreitung dieser elektronisch geführten medizinischen Patientendokumentation vorzusehen. Die am 14. Dezember 2018 vom Bundesrat verabschiedete Strategie E-Health Schweiz 2.0 enthält jedoch mehrere Förderungsmassnahmen.

3. Der Bundesrat wird in seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Wehrli 18.4328, "Elektronisches Patientendossier. Was gibt es noch zu tun bis zu seiner flächendeckenden Verwendung?", darlegen, mit welchen Massnahmen die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) gefördert werden kann. Wie er in seiner Stellungnahme vom 4. September 2019 zur Motion SGK-N 19.3955, "Elektronisches Patientendossier. Für alle am Behandlungsprozess beteiligten Gesundheitsfachpersonen", ausgeführt hat, ist er sich der Tatsache bewusst, dass sich die sogenannte doppelte Freiwilligkeit sowohl kurz- wie auch langfristig negativ auf die Verbreitung des EPD im ambulanten Bereich auswirken kann. Er ist jedoch weiterhin der Meinung, dass die Aufhebung der doppelten Freiwilligkeit schrittweise erfolgen soll und nun zuerst Erfahrungen mit der Nutzung des EPD gesammelt werden sollen.

4. Die bedarfsgerechte Spitalplanung der Kantone nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit und Qualität ist ein wichtiges, kostendämpfendes Element. Kantone mit überlappenden Versorgungsregionen müssen ihre Planung koordinieren. Die Resultate der Evaluation der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Bereich der Spitalfinanzierung zeigen, dass bei der überregionalen Versorgungsplanung noch beträchtliches Verbesserungspotenzial besteht. Der Bundesrat hat daher das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, die interkantonale Zusammenarbeit bei der Spitalplanung zu stärken. Aufgrund der zentralen Rolle der Kantone bei der Spitalplanung ist eine Zusammenarbeit zwischen Bund und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren hierbei unerlässlich.

5. Es ist dem Bundesrat ein Anliegen, dass alle therapeutischen Massnahmen inklusive Arzneimittel optimal eingesetzt werden und die Verschwendung möglichst klein gehalten wird. Die Ursachen von Mehrfachuntersuchungen und unnötigen Eingriffen sind vielfältig. Der Bund greift dies entsprechend auch mit verschiedensten Massnahmen auf: verstärkte Koordination durch gemeinsamen Zugriff auf Informationen (EPD, koordinierte Versorgung), Vorlagen zur Zulassung Leistungserbringer, Planungskriterien stationäre Leistungserbringer, Qualität, Stärkung der Versorgungsforschung, ambulant vor stationär.

Bezüglich Arzneimittel wird der Bundesrat in Erfüllung des Postulates 14.3607 der CVP-Fraktion, "Stopp der Medikamentenverschwendung!", diese Problematik genauer analysieren. Der entsprechende Bericht mit den Resultaten wird voraussichtlich Ende 2019 publiziert.

Antwort des Bundesrates.

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