19.1063 · Anfrage · 2019-12-17
Justiz- und Polizeidepartement
Erledigt
Wortlaut
Seit dem Präsidentschaftswechsel in Sri Lanka Mitte November hat sich die Situation vor Ort innert kürzester Zeit dramatisch verschlechtert. Nach den jüngsten Ereignissen ist davon auszugehen, dass insbesondere Regierungskritikerinnen und Kritiker, Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten in Sri Lanka akut gefährdet sind und die Behörden wieder verstärkt gegen mutmassliche ehemalige Tamil Tigers vorgehen werden. Wann wird der Bund angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung eine neue Lageanalyse vornehmen und seine Praxis gegenüber sri-lankischen Asylsuchenden an diese neue Gefährdungssituation anpassen? Ist der Bundesrat der Auffassung, dass gegenwärtig die Voraussetzungen für die angestrebte Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka noch gegeben sind?
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat beobachtet die Menschenrechtssituation in Sri Lanka aufmerksam und engagiert sich auf bilateraler und multilateraler Ebene für die Einhaltung der Menschenrechte in diesem Land. Die Schweiz unterstützt beispielsweise die nationale Menschenrechtskommission in Sri Lanka. Im UNO Menschenrechtsrat unterstützt die Schweiz aktiv die Resolution zur Menschenrechtssituation in Sri Lanka. Die Asylpraxis des Staatssekretariats für Migration wird laufend den Gegebenheiten und Entwicklungen vor Ort angepasst und alle Asylgesuche werden einzelfallbezogen geprüft.
Die Migrationspartnerschaft zwischen der Schweiz und Sri Lanka beruht auf dem "Memorandum of Understanding" vom 6. August 2018. In dieser Vereinbarung bekräftigen beide Seiten ihren Willen, einen breit angelegten Dialog zur Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu führen. Bisher unterstützte die Schweiz insbesondere Projekte im Berufsbildungsbereich, im Bereich der regionalen Arbeitsmigration (Safe Labour Migration) sowie ein soziales Projekt für Jugendliche im Norden Sri Lankas. Der Bundesrat befürwortet die Fortführung des entsprechenden Dialogs und der thematischen Zusammenarbeit im Rahmen der Migrationspartnerschaft. Selbstverständlich behält er sich jederzeit eine Neubeurteilung der Zusammenarbeit je nach Entwicklung der Lage vor.
Antwort des Bundesrates.