Lexipedia

19.3108 · Interpellation · 2019-03-14

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation

Erledigt

Wortlaut

1. Sieht der Bundesrat in der Förderung von effizienten Minergie-P-Bauten, welche als Plusenergiebauten gleichzeitig Solarstrom erzeugen, eine verfolgenswerte Möglichkeit, den CO2-Ausstoss zu reduzieren und gleichzeitig Strom zu produzieren?

2. Welche Auswirkungen hätte eine Priorisierung der Fördermittel des Einspeisevergütungssystems (EVS) bzw. der CO2-Abgabe auf die preisgünstigsten Energie- und Energieeffizienzmassnahmen mit Förderbeiträgen von max. 30 Prozent der baurelevanten Investitionen bezüglich der Schweizer Stromversorgung und bezüglich der Gesamtenergieversorgung des Landes?

3. Welche energetischen und klimatischen Auswirkungen hätte eine Beschränkung der EVS/CO2-Fördermittel auf eine Einmalzahlung von 120 Schweizerfranken pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF) für Minergie-P-Wohn- und -Geschäftsbauten, welche im Jahresdurchschnitt mehr CO2-freie Energie erzeugen, als sie benötigen?

4. Sieht der Bundesrat eine Möglichkeit, für Minergie-P-/Plusenergiebauten, die mit der Einmalzahlung allein nicht realisierbar sind, für die Dauer von höchstens drei Jahren denselben Strompreis zu erhalten, den die regionalen Elektrizitätswerke für ihre Stromlieferungen in Rechnung stellen, indem z. B. die Zusatzaufwendungen der Elektrizitätswerke von der EVS zurückerstattet würden?

Begründung

Das Volk hat sich 2017 für eine neue Energiestrategie ausgesprochen. Teilweise enthält das Energiegesetz Ziele, deren Erreichung nur möglich ist, wenn Energie in Gebäuden eingespart und so die Energieeffizienz deutlich erhöht wird. Die Nutzung der Solarenergie für die Produktion von Strom und Wärme ist in der Schweiz noch lange nicht optimiert, es braucht rasch Entscheide und die Umsetzung im Bund und in den Kantonen. Die Initiative für die optimale Nutzung der Solarenergie muss gemäss Artikel 89 Absatz 3 zweiter Satz vom Bund kommen. Ein wirksames Instrument kann die Bauplanungs- und die Baubranche anbieten, indem sämtliche Mittel für Gebäude- und Energiemassnahmen inkl. Forschung so eingesetzt werden, dass mehr CO2-freier Strom produziert wird als für das Gebäude benötigt. Die Überschüsse können z. B. der E-Mobilität dienen. Unerlässlich ist aber, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen auch tatsächlich genutzt werden. Hier ist die aktuelle Zurückhaltung seitens der zuständigen Behörden und der Bauherrschaften nicht nachvollziehbar.

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ja. Bereits heute existieren zur Förderung von effizienten Minergie-P-Bauten und Plusenergiebauten verschiedene Instrumente: das Gebäudeprogramm zur Förderung CO2-wirksamer Massnahmen, die kostenorientierte Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütung und die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (Muken 2014). Allerdings liegt der Fokus der Förderung auf der Wirksamkeit (Reduktion von CO2 resp. kostengünstige Energieproduktion aus erneuerbaren Energien) und nicht auf einem spezifischen Gebäudestandard wie z. B. Minergie-P-Bauten oder Plusenergiebauten.

2./3. Eine Priorisierung von Minergie-P-Bauten oder Plusenergiebauten im Rahmen der KEV oder mit einem anderen Förderinstrument hätte keine relevanten energetischen oder klimatischen Auswirkungen auf die Schweizer Energieversorgung und wäre im Vollzug sehr aufwendig. Solche Bauten werden bereits heute effizient gefördert (vgl. Antwort zu Frage 1).

4. Das geltende Recht verpflichtet die Verteilnetzbetreiber zur angemessenen Vergütung des eingespiesenen Stroms aus kleinen Stromproduktionsanlagen. Das Energiegesetz (EnG, SR 730.0) sieht aber für Strom aus Minergie-P-/Plusenergiebauten keine besonderen Vergütungen vor. Ein solches System wäre mit einem sehr grossen Vollzugsaufwand verbunden.

Antwort des Bundesrates.