19.3111 · Interpellation · 2019-03-14
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Die Schweiz leistet einen Beitrag von 244 Millionen Franken an das Euratom-Programm für die Periode 2014-2020. Bekannt ist, dass davon 134 Millionen in das Kernfusionsprogramm Iter und 110 Millionen in das Kernspaltungsprogramm fliessen. Aber ansonsten liegt vieles im Dunkeln.
Deshalb stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:
1. Angesichts des nahenden Programmendes (2020): Wird der Bundesrat einen vollständigen Bericht mit den Einzelheiten zu den in das Euratom-Programm investierten Geldern vorlegen (Abfälle, Rückbau, neue Reaktoren, Sicherheit, verlängerte Laufzeiten alter Reaktoren, Lobbying usw.)?
2. Auf europäischer Ebene wurde offenbar bereits über ein nächstes Euratom-Programm entschieden. Wann gedenkt der Bundesrat dem Parlament Einzelheiten dazu vorzulegen?
3. In seiner Stellungnahme zur dritten Frage meiner Interpellation 18.3048 schreibt der Bundesrat, es sei nicht möglich, den Beitrag für die Forschung zu künftigen Reaktoren und zur Sicherheit der aktuellen Reaktoren nach diesen beiden Bereichen aufzuteilen. In Anbetracht der investierten Millionenbeträge erscheint das nicht sehr seriös. Kann der Bundesrat die genaue Aufteilung dieses Beitrags in Erfahrung bringen?
4. In der Debatte über Horizon 2020 und Euratom wurde uns gesagt, die beiden Programme könnten nicht voneinander getrennt werden. Nun hat uns aber die EU am 10. Februar 2014 von Horizon 2020 ausgeschlossen, nicht aber vom Euratom-Programm. Kann für die nächste Periode nun endlich separat über die beiden Programme debattiert werden?
5. Ist es möglich, nur am Kernfusionsprogramm teilzunehmen? Die Beiträge dazu richten sich nach einem auf dem BIP basierenden Verteilschlüssel; aber wer entscheidet über die in das Kernspaltungsprogramm fliessenden Beträge? Die Schweiz oder die EU?
6. Welche Beträge hat die Schweiz bislang gezahlt? Und welche Beträge wurden bis heute direkt den Schweizer Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Euratom-Programm ausbezahlt?
7. Die am 1. Dezember 2017 veröffentlichte Zwischenbewertung des Euratom-Programms durch die Europäische Kommission enthält Empfehlungen. Die Empfehlung 7 beginnt wie folgt: "Das Gremium spricht sich für ein starkes Euratom-Programm aus, damit Europa in die erste Riege der Stromerzeugung aus Kernkraft aufsteigen und seine technologische Führungsposition ... behalten kann." Ist der Bundesrat dafür, dass das Geld aus der Schweiz dem Lobbying für die Beibehaltung einer nuklearen Energieproduktion zugutekommt?
Stellungnahme des Bundesrates
Im Rahmen ihrer Teilnahme am Forschungs- und Ausbildungsprogramm Euratom beteiligt sich die Schweiz an Forschungen in den Bereichen Kernfission und Kernfusion und leistet einen Beitrag an die Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC). Die JRC leistet technische und wissenschaftliche Unterstützung der EU-Politik im Bereich nukleare Sicherheit und Strahlenschutz. Sie führt Forschungs- und Ausbildungsaktivitäten durch und trägt zur Definition der Industrienormen bei, die für den Betrieb von Leistungsreaktoren gelten. Darüber hinaus beteiligt sich die Schweiz als Mitglied von Fusion for Energy am Bau von Iter.
Die in der Interpellation erwähnten Beträge entsprechen den Schätzungen von 2013. Aufgrund der EU-Programmbudgets belaufen sich die voraussichtlichen von der Schweiz bezahlten Beiträge für die Periode 2014-2020 auf 99,9 Millionen Franken für Euratom (davon 19,3 Millionen Franken für die Fissionsforschung, 33,8 Millionen für die JRC und 46,8 Millionen für die Fusionsforschung) sowie 125,6 Millionen für Iter.
1. 2015 und 2018 veröffentlichte das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) Berichte zur Beteiligung der Schweiz an Euratom, an der JRC und an Iter. Eine aktualisierte Bilanz wird dem Parlament bei der nächsten Behandlung der Beteiligung der Schweiz an den europäischen Forschungsprogrammen vorgelegt (siehe Punkt 2).
2. Die Europäische Kommission veröffentlichte am 7. Juni 2018 ihre Rechtsetzungsvorschläge betreffend Euratom 2021-2025, den europäischen Beitrag an Iter 2021-2027 und Horizon Europe 2021-2027. Diese müssen vom Europäischen Rat und vom Parlament noch verabschiedet werden. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament im zweiten Halbjahr 2020 eine Botschaft zur Schweizer Beteiligung an diesen Programmen und Tätigkeiten zu unterbreiten.
3. Die Forschung zur Entwicklung neuer Reaktoren ist in das Unterprogramm zur Systemsicherheit integriert. Sämtliche Projekte zielen darauf ab, die Sicherheit bestehender wie auch künftiger Kernreaktoren zu verbessern. Deshalb ist eine objektive Trennung der Beiträge, die spezifisch für die Entwicklung neuer Reaktoren aufgewendet werden, nicht möglich.
4. Die EU macht seit 2011 eine politische Verbindung zwischen der Beteiligung der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm und ihrer Beteiligung an Euratom und Iter. Als Gegenleistung für ihre Beteiligung an Euratom und Iter konnte die Schweiz zwischen 2014 und 2016 weiterhin am ersten Pfeiler von Horizon 2020 assoziiert bleiben. Eine allfällige Trennung der Beteiligung an Euratom und Iter von der Beteiligung an Horizon Europe wird von den jeweiligen Interessen der Schweiz und der EU sowie der Entwicklung der Verhandlungen abhängen.
5. Die Euratom-Forschungsprogramme in Kernfission und Kernfusion fallen unter denselben institutionellen Rahmen.
Kein Staat nimmt nur an einem der beiden Bereiche teil. Die Beteiligung am Bau von Iter ist hingegen institutionell nicht an Euratom gebunden. Die Mittel für die Euratom-Programme werden von der EU beschlossen. Der Beitrag der Schweiz wird anhand dieser Budgets und zweier Verteilschlüssel berechnet, die das BIP der Schweiz und die Summe der BIP aller EU-Mitgliedstaaten berücksichtigen.
6. Für die Periode 2014-2017 überwies die Schweiz 9 Millionen Franken für den Teil "Fission" und 23,5 Millionen für den Teil "Fusion". Die EU vergab 4,3 respektive 21,3 Millionen an Forschung in der Schweiz. Der Beitrag von 16,1 Millionen, den die Schweiz an die JRC ausrichtet, generiert keinen finanziellen Rückfluss.
7. Der Zwischenbericht der Europäischen Kommission ist für den Bundesrat nicht bindend. Der Bundesrat unterstützt Forschung, die auf eine sichere und effiziente Nutzung der Kernenergie ausgerichtet ist. Diese Art Forschung wird heute hauptsächlich im Rahmen internationaler Instrumente wie Euratom betrieben.
Antwort des Bundesrates.