19.3261 · Interpellation · 2019-03-21
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Das Verbot der Neonicotinoide Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam zeigt, dass im Zulassungsverfahren nicht nur einzelne Wirkstoffe, sondern offenbar ganze Wirkstoffgruppen zugelassen werden, obwohl deren Anwendung unannehmbare Folgen für Nichtzielorganismen mit sich bringt.
Seit 2009 wurden im Parlament über 30 Vorstösse eingereicht, die eine Klärung der Gefährlichkeit der Neonicotinoide, deren Verbot bzw. eine Überprüfung des Zulassungsverfahrens forderten. Trotz früher Warnung gelangte das Vorsorgeprinzip hier offensichtlich nicht rechtzeitig zur Anwendung.
Ich bitte den Bundesrat deshalb, folgende Fragen zu beantworten:
1. Was zieht er für Lehren aus dem Fall Neonicotinoide?
2. Wie wird das Zulassungsverfahren angepasst, damit solche Fehleinschätzungen künftig nicht mehr auftreten?
3. Mit der späten teilweisen Sistierung und dem anschliessenden Freilandverbot dieser Neonicotinoide dürfte - Jahre nach den ersten Hinweisen auf deren Gefährlichkeit - dem Vorsorgeprinzip kaum Genüge getan worden sein. Was wird getan, damit das Vorsorgeprinzip in solchen Fällen künftig rasch und konsequent angewendet wird?
4. Wie stellt er sicher, dass die heute noch zugelassenen Neonicotinoide bzw. Nachfolgeprodukte mit ähnlicher Wirkung wie Neonicotinoide nicht ebenfalls unannehmbare Folgen für Nichtzielorganismen haben?
5. Im Zulassungsverfahren wird bei der Abwägung zwischen Schutz- und Wirtschaftsaspekten die wirtschaftliche Produktion offenbar stärker gewichtet als der Schutzaspekt. Ist es im Sinne der Wissenschaftlichkeit, des Vorsorgeprinzips oder der Good Governance heute noch vertretbar, wenn ein Amt im Zulassungsverfahren durch solche und eventuell weitere Gewichtungen Partei ergreift, statt eine neutrale Beurteilung vorzunehmen?
6. Kann diese Gewichtung aufrechterhalten werden, wenn der Bundesrat in seiner Antwort auf meine Interpellation 18.3614 schreibt, er wolle "die Risiken des Hilfsmitteleinsatzes in der Landwirtschaft reduzieren, ohne die Produktion zu stark einzuschränken"?
7. Gerade bei der Zulassung von Insektiziden: Muss der Begriff der Wirtschaftlichkeit nicht viel umfassender definiert werden als heute, wenn der Bundesrat in verschiedenen Antworten auf Vorstösse schreibt, das Verschwinden der Insekten habe enorme Auswirkungen auf Landwirtschaft, Waldwirtschaft und das Wohlergehen der Schweizer Bevölkerung im Allgemeinen?
Stellungnahme des Bundesrates
1. Im Falle der drei erwähnten Neonicotinoide wurden bereits 2008 nach einem massiven Bienensterben im Süden Deutschlands Massnahmen eingeleitet. Im Jahr 2013 wurden auf der Grundlage neuer Erkenntnisse über die angeblichen negativen Auswirkungen von subletalen Dosen auf Bienen Anwendungseinschränkungen angeordnet. Die 2018 getroffenen Massnahmen basieren auf einer neuen Risikobewertung, welche die EU im selben Jahr durchführte. Daraus wurden die Lehren gezogen und ein Überprüfungsverfahren für zugelassene Pflanzenschutzmittel eingerichtet, das den neuesten Erkenntnissen über die mit diesen Produkten verbundenen Risiken Rechnung trägt und die erforderlichen Massnahmen einleitet.
2. Wie unter Punkt 1 erwähnt, wurden auf der Grundlage der vorhandenen Erkenntnisse Massnahmen in Übereinstimmung mit den geltenden Anforderungen getroffen. Die Anforderungen haben sich weiterentwickelt: Produkte, die vor 20 Jahren den Anforderungen noch genügten, erfüllen die aktuellen Anforderungen nicht mehr unbedingt. Während dieser 20 Jahre wurden neue Erkenntnisse zu den Produkten gewonnen. Es kann also nicht von einer Fehleinschätzung gesprochen werden, wenn ältere Produkte heute aus dem Handel genommen werden.
3. Das Vorsorgeprinzip wird insofern angewandt, als eine Bewertung der Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt durchgeführt wird, bevor ein Pflanzenschutzmittel in Verkehr gebracht wird. Bei den drei Neonicotinoiden wurde das Vorsorgeprinzip auch 2013 angewandt, da die subletalen Auswirkungen auf die Bienenvölker noch nicht eindeutig feststanden.
4. Wirkstoffe, die zur gleichen chemischen Gruppe gehören, haben nicht gezwungenermassen die gleichen toxikologischen Eigenschaften. So haben zwei Wirkstoffe der Gruppe der Neonicotinoide eine deutlich geringere Toxizität für Bienen als die drei in der Interpellation genannten Wirkstoffe. Daher sollte für jeden Wirkstoff einzeln eine Risikobewertung durchgeführt werden, bevor über die Zulassung oder die Rücknahme vom Markt entschieden wird.
5./6. Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Kulturen vor Krankheiten, Schädlingen und konkurrierenden Unkräutern zu schützen. Sie werden also im Interesse der Landwirtschaft zugelassen und leisten einen Beitrag zur Produktion hochwertiger Lebensmittel in der Schweiz. Auf der anderen Seite können diese Produkte Nebenwirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben.
Die Gesetzgebung zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sieht eine Abwägung von Nutz- und Nebenwirkungen vor, wobei festgeschrieben ist, dass die Nebenwirkungen kein unannehmbares Risiko für Mensch und Umwelt darstellen dürfen. Die wissenschaftliche Risikobeurteilung wird von verschiedenen Diensten durchgeführt, die unabhängig von der Zulassungsstelle des Bundesamtes für Landwirtschaft sind.
Das in der Frage erwähnte Zitat bezieht sich nicht auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, sondern auf die verschiedenen Massnahmen, die im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus vorgeschlagen werden.
7. Der Rückgang der Insektenpopulation ist ein Phänomen, dessen Ursachen sicherlich multifaktoriell sind. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist einer der Faktoren, die kritisiert werden. Die Risikobewertung im Rahmen des Zulassungsverfahrens berücksichtigt diesen Risikofaktor nun besser. Ausserdem wurde die Zulassung bestimmter Produkte, die ein zu hohes Risiko darstellen, widerrufen, insbesondere für Fenoxycarb, was aber Probleme mit sich bringt, wenn es darum geht, die Obstbäume wirksam zu schützen. Um die Auswirkungen auf die Umwelt zu begrenzen, hat der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans für Pflanzenschutzmittel Massnahmen getroffen und schlägt im Rahmen der Agrarpolitik 22 plus vor, den Direktzahlungsbezügern Massnahmen zur Reduktion der Pflanzenschutzmittelemissionen in die Umwelt aufzuerlegen.
Antwort des Bundesrates.