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19.3293 · Interpellation · 2019-03-21

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Die Bevölkerung in der Umgebung von Militärflugplätzen hat immer wieder mit dem durch die Luftwaffe verursachten Lärm und der Schadstoffbelastung zu kämpfen. Im Zusammenhang mit der Beschaffung neuer Kampfjets sollte auch die Lärm- und Luftschadstoffbelastung der Bevölkerung in die Evaluation mit einbezogen werden. Zudem werden auch die Kosten für Betrieb und Unterhalt von Kampfflugzeugen wieder ein zentrales Thema sein.

In diesem Zusammenhang stelle ich dem Bundesrat deshalb folgende Fragen:

1. Wie viele Flugstunden absolvierte die Luftwaffe in den Jahren 2016, 2017, 2018? Wie viele davon entfielen auf die F-5 E/F Tiger sowie die F/A-18 C/D Hornet? Mit wie vielen Minuten wird eine "Flugstunde" berechnet?

2. Wie viele dieser Flugstunden absolvierte die Luftwaffe in der Schweiz, wie viele im Ausland?

3. Wie viele aller Flugstunden entfielen auf die Aktivitäten der Patrouille Suisse und des "F/A-18 Swiss Hornet Solo Display"-Teams?

4. Wie hoch war der Treibstoffverbrauch (Kerosin) der Luftwaffe in den Jahren 2016, 2017 sowie 2018 insgesamt pro Jahr? Wie viel davon entfiel auf die F-5 E/F Tiger sowie die F/A-18 C/D Hornet?

5. Wie viel Treibstoff (Kerosin) verbraucht ein F-5 Tiger sowie eine F/A-18 Hornet durchschnittlich pro Flugstunde? Wie hoch ist der CO2-Ausstoss je Flugzeugtyp pro Flugstunde?

6. Wird die durch die Luftwaffe verursachte Luftverschmutzung durch CO2 in irgendeiner Form kompensiert? Wenn nein, wie viel würde dies kosten?

7. Wie hoch waren die Kosten für eine durchschnittliche Flugstunde (Treibstoff, Unterhalt, Instandhaltung, Betriebsaufwand Immobilien, Löhne Bodenpersonal/Piloten) für einen F-5 Tiger sowie für eine F/A-18 Hornet in den Jahren 2016, 2017, 2018?

8. Wie viele Schiessübungen führte die Luftwaffe in der Schweiz bzw. im Ausland mit F-5 Tiger sowie mit F/A-18 Hornet durch? Was für Waffen setzte die Luftwaffe dabei ein, und wie hoch waren die Kosten?

Stellungnahme des Bundesrates

Die Belastungen für Anwohner an Militärflugplätzen konnten im Vergleich zum Jahr 1990 insgesamt gesenkt werden. Neben der Reduktion der Anzahl Kampfflugzeuge (von 289 auf 56) und der Kampfjet-Flugbewegungen (von 74 806 auf 17 521 Stunden) tragen eingeschränkte Flugbetriebszeiten (08.30 bis 11.50 und 13.30 bis 17.00 Uhr; Ausnahmen nach Vorankündigung oder im Falle eines Einsatzes bzw. im Rahmen des Luftpolizeidienstes) zur Entlastung bei.

Die Empa wird in der Schweiz Lärmemissionsmessungen im Rahmen der Flugerprobung der Kampfjetkandidaten durchführen. Diese Resultate wie auch der CO2-Ausstoss fliessen in die Bewertung der Kandidaten ein.

1. Flugstunden der Luftwaffe, davon auf Kampfflugzeugen:

2016; 2017; 2018

Gesamtflugstunden: 33 299; 33 194; 33 201

F-5 E/F: 2441; 2220; 1829

F/A-18 C/D: 6598; 5845; 5676

Eine Flugstunde beinhaltet 60 Minuten Flugzeit.

2. Zwischen 90,3 und 91,3 Prozent der Gesamtflugstunden wurden in diesem Zeitraum in der Schweiz geflogen.

3. Der prozentuale Anteil der Patrouille Suisse respektive des F/A-18 Solo Displays an den Gesamtflugstunden betrug zwischen 2016 und 2018 jeweils 1 Prozent beziehungsweise 0,09 Prozent.

4. Die Luftwaffe verbraucht durchschnittlich etwa 2 Prozent des gesamthaft in der Schweiz getankten Kerosins, das sind in Litern:

2016; 2017; 2018

Luftwaffe insgesamt: 45 429 682; 42 497 529; 42 149 827

F-5 E/F: 6 226 673; 5 868 467; 4 708 433

F/A-18 C/D: 31 311 540; 28 211 484; 28 648 533

5. Der F-5 E/F und die F/A-18 C/D verbrauchen pro Flugstunde durchschnittlich 2600 resp. 4850 Liter Kerosin. Der CO2-Ausstoss liegt bei 6550 Kilogramm respektive 12 220 Kilogramm.

6. Als Treibstoffimporteur ist das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) gemäss Artikel 26 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Gesetz; SR 641.71) verpflichtet, einen Teil der durch die energetische Nutzung entstehenden CO2-Emissionen zu kompensieren. Das VBS kauft deshalb Bescheinigungen für Emissionsverminderungen im Inland. Diese kosteten 2017 ungefähr 900 000 Franken.

7. Die Kosten pro Flugstunde betragen für den F-5 E/F 39 900 Franken und für die F/A-18 C/D 50 750 Franken. Die Beträge liegen über den Angaben, die im Rahmen der Beantwortung der Interpellation Gysi 12.4166, "Kampfjets. Betriebskosten und Luftverschmutzung", vom 13. Dezember 2012 gemacht wurden. Dies, weil die Kosten pro Flugstunde seit 2016 auf Basis einer Vollkostenrechnung berechnet werden. Zusätzlich zu den von der Interpellantin nachgefragten Kosten müssen daher auch die Abschreibungs-, Liquidations-, Miet- (z. B. Hangar-Miete im Ausland) und Verwaltungstätigkeitskosten einbezogen werden.

8. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 führte die Luftwaffe in der Schweiz während 15, 16 und 12 Wochen Schiessübungen durch. Dabei kamen lediglich die 20-Millimeter-Flugzeugkanonen zum Einsatz. Die Munitionskosten betrugen dabei 1 422 702, 1 347 992 und 1 952 330 Franken. Die Luftwaffe führte in diesen Jahren keine Schiessübungen mit Waffeneinsatz im Ausland durch.

Antwort des Bundesrates.