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Die Blutgruppe gehört als lebensrettende Information auf die Erkennungsmarke der Armeeangehörigen

19.3915 · Motion · 2019-06-21

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung über die militärische Identifikation dahingehend zu ändern, dass die Blutgruppe des Angehörigen der Armee (wieder) auf seiner Erkennungsmarke eingraviert sein muss.

Begründung

Weltweit tragen Soldaten ihre Blutgruppe gut sichtbar auf ihrer Uniform, damit die Sanitäter sie im Falle des Falles so rasch wie möglich mit einer passenden Bluttransfusion versorgen können. Diese lebensrettende Information gehört deshalb wieder auf der Erkennungsmarke (Erma) jedes Armeeangehörigen (AdA) eingraviert. Die Sicherheit unserer Soldatinnen und Soldaten ist höher zu gewichten als alle Überlegungen, die dazu geführt haben, dass die Blutgruppe nicht mehr auf den Erma aufgeführt wird.

Wenn auch die Erma der älteren AdA angepasst werden, welche noch die veraltete AHV-Nummer auf ihrer Erma tragen, kann ihnen bei dieser Gelegenheit ihre neue AHV-Nummer auf ihrer neuen Marke eingraviert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Seit der Einführung der Armee 95 wird die Erkennungsmarke (Erma) in den Rekrutenschulen ohne Angabe der Blutgruppe abgegeben. Die Angabe der Blutgruppe ersetzt den regulatorisch vorgegebenen Bluttest, der vor jeder Bluttransfusion durchgeführt werden muss, nicht.

Im Weiteren wäre aus rechtlicher Sicht die Angabe der Blutgruppe auf der Erma nur auf doppelter freiwilliger Basis möglich. Zum Ersten kann die zur Bestimmung der Blutgruppe erforderliche Blutentnahme - wie generell jede Blutentnahme auch - grundsätzlich nur mit Einverständnis der Betroffenen durchgeführt werden. Zum Zweiten handelt es sich bei der Blutgruppe um besonders schützenswerte Personendaten, deren sichtbare Angabe die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen voraussetzt.

Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat ein Obligatorium nicht als zielführend. Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) prüft aber derzeit im Rahmen des zukünftigen Einsatzes von Blutprodukten im Sanitätsdienst der Armee die Einführung einer freiwilligen Blutgruppenbestimmung mit Angabe auf der Erma.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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