19.4018 · Motion · 2019-09-12
Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
Erledigt
Wortlaut
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen auszuarbeiten, welche den regionalen Verkauf von nachhaltig produzierten Produkten aus der Schweiz fördern. Damit soll die Marktposition dieser Schweizer Produkte gegenüber importierten, weniger nachhaltig produzierten Lebensmitteln gestärkt werden.
Begründung
Freihandelsabkommen sind für die Schweiz und ihren Wohlstand von zentraler Rolle. Einer der kritischen Bereiche in den Freihandelsabkommen ist oftmals das Schwächen der Wettbewerbsfähigkeit von schweizerischen Landwirtschaftsprodukten. Dazu kommt, dass ausländische Produkte aufgrund der langen Transportwege und der Produktionsmethoden weniger nachhaltig sind. Es geht also darum, die Vorzüge unserer regionalen Produkte mit den wirtschaftlichen Interessen des Freihandels in Einklang zu bringen. Bei dieser Motion sollen nicht Produktesubventionen, welche oftmals nicht WTO-konform sind, im Vordergrund stehen, sondern die Förderung des Verkaufes von regionalen Produkten in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Produktionsstandorte (zum Beispiel der Verkauf ab dem Bauernhof). So könnte zum Beispiel die Intensität der Verkaufsförderung von der Kürze des Transportweges abhängig gemacht werden. Um die Konkurrenzfähigkeit unserer inländischen Landwirtschaft zu steigern, sollen die materiellen Gewinne der Förderungsmassnahmen hauptsächlich bei den Produzenten anfallen und nicht bei den Drittverarbeitern oder den Verteilern. Als Förderungsinstrumente sollen Lenkung, Anreize und Kompensationen im Vordergrund stehen.
Antrag des Bundesrates
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat unterstützt den Ansatz der Motion, die Marktposition der Schweizer Produkte gegenüber importierten Lebensmitteln zu stärken. Er weist aber darauf hin, dass hierzu bereits verschiedene Instrumente zur Verfügung stehen, wie etwa Massnahmen zur Absatzförderung, im Bereich der Regionalpolitik oder der Pärkepolitik.
Der gesetzgeberische Auftrag, der sich aus der Motion ergibt, ist zudem wenig spezifisch. Der Bundesrat erachtet die Motion deshalb als nicht zielführend und ist der Meinung, dass die Ideen der Motion auch bei einer Ablehnung derselben geprüft werden könnten. Dabei gilt es, die Vorteile der lokalen Produktion im Bereich der Nachhaltigkeit ganzheitlich, sowohl anhand der Produktionsmethode als auch anhand des Transports, zu beurteilen. Die Länge des Transportweges allein gibt keinen Aufschluss über die Nachhaltigkeit eines Produktes.
Bei einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung zu beantragen: Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, inwiefern die zahlreichen bestehenden Instrumente im Sinne des Anliegens des Motionärs weiterentwickelt werden könnten.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.