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19.4121 · Interpellation · 2019-09-24

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Erledigt

Wortlaut

Die schweizerischen Rheinhäfen sind ein zentrales Standbein des Gütersystems der Schweiz und der einzige konventionelle Schweizer Wasserzugang zu den Seehäfen. Hier befinden sich auch die für die Landesversorgung zentralen Siloanlagen für die Nahrungs- und die Futtermittelversorgung.

Die heutigen Infrastrukturen müssen mit dem Ablauf der Baurechte im Westquai per 2029 aufgegeben beziehungsweise verlegt werden. Die Gesamtanlage des Rheinhafens Kleinhüningen ist seit 2012 dem Isos (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) und dem kantonalen Inventar der schützenswerten Bauten unterstellt.

Eine Modernisierung und Verdichtung der bestehenden Silokapazitäten am Wasser ist angesichts der steigenden Pflichtlagermengen erforderlich, aber unter den gegebenen Umständen kaum realisierbar.

Begründung

Ich ersuche den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Hält der Bundesrat sein Engagement für die Landesversorgung auf dem Wasserweg für ausreichend?

2. Wie beurteilt er das Spannungsverhältnis der Bedürfnisse Landesversorgung/Pflichtlager versus Denkmalpflege und Ortsplanung bei bereits bestehenden Infrastrukturen?

3. Teilt er die Auffassung, dass es ökologisch und verkehrstechnisch am sinnvollsten ist, Massengüter auch in Zukunft möglichst über den und nahe am Wasserweg sowie unter Berücksichtigung bestehender Infrastrukturen abzuwickeln und zu lagern?

4. Teilt er die Auffassung, dass der Hafen Planungssicherheit benötigt und die wünsch- und machbare Entwicklung dieser Infrastrukturen möglichst zeitnah festgelegt werden sollte?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Für den Bundesrat stellt der Rhein als wichtigster Wasserweg der Schweiz ein Schlüsselelement für eine reibungslos funktionierende Logistikkette im Interesse der wirtschaftlichen Landesversorgung dar. Mit der Revidierten Rheinschifffahrts-Akte vom 17. Oktober 1868 zwischen Baden, Bayern, Frankreich, Hessen, den Niederlanden und Preussen (hiernach "Mannheimer Akte"; SR 0.747.224.101) ist zudem die freie Schifffahrt auf dem Rhein gesichert, und der Bund engagiert sich stark in der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZRK) bei der Fortentwicklung der Mannheimer Akte.

Was die Hafeninfrastrukturen sowie die Erschliessung der Basler Häfen betrifft, so liegt die Zuständigkeit für die Planung und Nutzung auf und um das Hafengelände sowie für einen möglichen Ausbau der dortigen Anlagen bei den kantonalen Behörden. Der Bund spielt hier lediglich eine untergeordnete Rolle. Der Bundesrat hält daher sein Engagement für die Landesversorgung auf dem Wasserweg für ausreichend.

2. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die unterschiedlichen Anliegen des Umschlags, der Lagerhaltung, der Denkmalpflege und der Ortsplanung zu Spannungsverhältnissen führen können. Seine diesbezüglichen Einflussmöglichkeiten sind jedoch, wie bereits unter Ziffer 1 erwähnt, beschränkt.

3. Massengüter wie bspw. Futtermittel über den Rhein zu transportieren, ist aus ökologischen und verkehrstechnischen Aspekten zu begrüssen. Für den Bundesrat stellt die Güterschifffahrt auf dem Rhein denn auch eine sinnvolle und vor allem nachhaltige Ergänzung des Verkehrsträgerportfolios dar. Die Wirtschaft ist auf eine funktionierende Umschlags- und Lagerinfrastruktur in den Basler Häfen angewiesen. Im Sachplan Infrastruktur Schiene (SIS) hat der Bundesrat den trimodalen Ausbau des Terminals Basel Nord als Knotenpunkt im gesamtschweizerischen Import/Export-Verkehr von Behältern aus und zu den Nordseehäfen festgesetzt. Damit sollen die Binnenschifffahrt, die Bahn und die Strasse miteinander verbunden werden. Die Schweizerische Eidgenossenschaft hat bereits am 25. September 2017 mit den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie den schweizerischen Rheinhäfen (SRH) eine gemeinsame Absichtserklärung zur Weiterentwicklung der schweizerischen Rheinhäfen unterzeichnet. Was die Pflichtlagerhaltung betrifft, so bestehen für die Wirtschaft jedoch aktuell keine zwingenden Vorschriften zur Lagerung dieser Waren auf dem Hafengebiet.

4. Der Wunsch nach Planungssicherheit ist für den Bundesrat nachvollziehbar und verständlich. Die Aufnahme der Gesamtanlage des Rheinhafens Kleinhüningen in das Isos (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) und das kantonale Inventar der schützenswerten Bauten ist jedoch bereits im Jahr 2012 gestützt auf ein umfassendes Vorverfahren erfolgt, mithin also seit Langem bekannt. Der Bundesrat vermag nicht zu erkennen, weshalb dieser Sachverhalt sich negativ auf die Planungssicherheit des Hafens auswirken sollte.

Antwort des Bundesrates.