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19.4292 · Interpellation · 2019-09-27

Departement des Innern

Erledigt

Wortlaut

Heute leidet in der Schweiz eines von sieben Paaren an Unfruchtbarkeit. Wer auf eine In-vitro-Fertilisation (IVF) zurückgreifen möchte, muss das aus eigener Tasche zahlen, denn weder die Grundversicherung noch die Zusatzversicherungen übernehmen diese Behandlung. Dagegen werden die ovarielle Stimulation und die künstliche Insemination, zwei Techniken, die Mehrlingsschwangerschaften begünstigen und somit ein hohes Risiko für Mutter und Kind darstellen, von der Krankenversicherung übernommen.

Paare, die eine IVF durchführen lassen, haben heute die Möglichkeit, Embryonen zu kultivieren und zu kryokonservieren. Dieses fortschrittliche Verfahren verhindert wiederholte Fehlgeburten und andere Komplikationen, die ein Paar physisch und psychisch belasten.

Die Kosten für eine IVF können sich auf mehrere zehntausend Franken belaufen. Einige Paare mit Kinderwunsch haben angesichts der hohen Preise für eine IVF in der Schweiz keine andere Wahl, als ins Ausland zu gehen, um eine für sie erschwingliche IVF durchführen zu lassen. Diese Situation ist absurd, umso mehr als Unfruchtbarkeit von der Weltgesundheitsorganisation als Krankheit anerkannt wird. Es ist zudem nicht wirklich logisch, die Rückerstattungen auf zwei Behandlungen zu konzentrieren, die Fachleuten zufolge ein hohes Risiko bergen und gleichzeitig weniger Aussicht auf Erfolg versprechen. Es wäre doch aus wirtschaftlicher Sicht und für die öffentliche Gesundheit im Hinblick auf die Massnahmen zur Reduktion der Mehrlingsrate viel wirksamer, die IVF zu übernehmen und das "eingesparte" Geld für die Rückerstattung der medizinisch unterstützten Fortpflanzung einzusetzen. Dieses System funktioniert vor allem in Belgien und Schweden sehr erfolgreich.

Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

1. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er bestimmte Behandlungen gegen Unfruchtbarkeit fördert, wenn die Kosten dafür rückerstattet werden, obwohl es sich dabei nicht unbedingt um die Behandlungen mit den besten Chancen auf Erfolg handelt?

2. Ist der Bundesrat bereit, die Wirksamkeit der IVF im Vergleich mit der ovariellen Stimulation und der intrauterinen Insemination zu untersuchen?

3. Wäre es rein wirtschaftlich gesehen nicht vorzuziehen, die Rückerstattung der Kosten für die IVF vorzusehen, anstatt die Rückerstattungen für Behandlungen zu vervielfachen, die sicherlich weniger teuer, aber auch viel weniger wirksam sind?

4. Gibt es Hoffnung, dass die IVF in naher Zukunft von der Krankenversicherung übernommen wird, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Stellungnahme des Bundesrates

1. Ein direkter Vergleich zwischen der Methode der intrauterinen Insemination und der In-vitro-Fertilisation (IVF) ist schwierig. Es handelt sich um zwei Methoden, die bei unterschiedlichen medizinischen Indikationen zur Anwendung gelangen. Unfruchtbarkeit kann mehrere Ursachen haben, die auch kombiniert auftreten können. Je nach Ursache sind die aus medizinischer Sicht angezeigten Verfahren unterschiedlich. Entgegen den Ausführungen der Interpellantin ist die IVF nicht immer die bessere Methode, in diesen Fällen wird also nicht aus rein finanziellen Gründen ein zweckmässiges durch ein weniger zweckmässiges Verfahren ersetzt. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass er eine Methode zuungunsten einer anderen begünstigt, sondern nach seiner Meinung müssen die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme allgemein beurteilt und festgelegt werden.

2./3. Die Prüfung der Wirksamkeit der IVF ist keine Aufgabe des Bundesrates. Das Verfahren für die Beurteilung neuer Leistungen im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die OKP ist vorgegeben. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen die Berufsverbände oder die interessierten Organisationen einen formellen Antrag einreichen. Die ELGK prüft die fragliche Leistung und gibt eine Empfehlung für oder gegen eine Kostenübernahme ab. Die definitiven Entscheide, die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) getroffen werden, werden in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt.

Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) hat dieses Verfahren im Jahr 2008 geprüft und für angemessen befunden. Eine Revision des geltenden rechtlichen Rahmens ist weder nötig noch gerechtfertigt.

4. Alle interessierten Kreise können einen Antrag auf Kostenübernahme durch die OKP einreichen oder Anpassungen bestehender Einschränkungen verlangen. Die Kinderwunschzentren wissen, dass sie einen neuen Antrag mit den neusten medizinischen Erkenntnissen einreichen können, die für die Beurteilung dieser Leistung gemäss den Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erforderlich sind.

Bis heute wurde kein neuer Antrag zur Prüfung der IVF eingereicht. Bevor eine Beurteilung durchgeführt wurde, kann keine zuverlässige Aussage zu den Massnahmen und ihren Wirkungen gemacht werden.

Antwort des Bundesrates.