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19.4372 · Motion · 2019-09-27

Finanzdepartement

Erledigt

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, Kapitalanlageprodukte, welche eine nachhaltige (d. h. umweltverträgliche) Entwicklung fördern ("Green Finance"), von der Verrechnungs- und der Stempelsteuer zu befreien.

Begründung

Anlegerinnen und Anleger wollen vermehrt ökologisch sinnvolle Investitionen tätigen. In der Schweiz wächst der Markt für nachhaltige Anlagen stark an. Das Gesamtvolumen stieg 2018 um 83 Prozent auf 716,6 Milliarden Schweizerfranken (gemäss Swiss Sustainable Investment Market Study). Die Anstrengungen des Finanzplatzes Schweiz, nachhaltige Finanzprodukte (Green-Finance-Produkte) auf den Markt zu bringen, müssen daher stärker unterstützt werden. Die Schweiz hat die Chance, sich in diesem Bereich zu einem führenden Zentrum zu entwickeln und einen wichtigen Beitrag an die Herausforderungen des Klimawandels zu leisten. Doch um dies zu erreichen, dürfen nachhaltigen Investitionen keine Steine in den Weg gelegt werden. Sie sind daher von steuerlichen Nachteilen zu befreien, damit sie für Anlegerinnen und Anleger attraktiver werden. So ist die Verrechnungssteuer aus dem Ausland oft nicht oder nicht ganz rückforderbar und wird zur unattraktiven Endbelastung. In der Schweiz bedeutet die Verrechnungssteuer einen unattraktiven Liquiditätsverlust bis zur Rückerstattung. Die Stempelsteuer kann die Green-Finance-Produkte gleich zweifach belasten. Bei der Emission ist die international unübliche Emissionsabgabe geschuldet, falls es sich um Eigenkapitalprodukte handelt. Beim späteren Handel dann werden alle Green-Finance-Produkte mit der Umsatzabgabe belastet. Auch sie gehört für diese Produkte unbedingt abgeschafft.

Sowohl bei der Verrechnungssteuer wie auch bei der Stempelsteuer laufen die Anstrengungen seit Langem, diese abzuschaffen bzw. nicht zur unattraktiven Endbelastung werden zu lassen. Doch die Mühlen mahlen langsam. Green-Finance-Produkte sollen nicht warten müssen, bis diese umfassenden Reformen abgeschlossen sind, sondern schnellstmöglich von einer Befreiung profitieren können.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform der Verrechnungssteuer auszuarbeiten. Mit der Verrechnungssteuerreform bezweckt der Bundesrat, steuerlich attraktive Rahmenbedingungen für den Kapitalmarkt zu schaffen und gleichzeitig den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer zu stärken. Für ausländische Anleger soll die Verrechnungssteuer auf inländischen Fremdkapitalinstrumenten entfallen, um dadurch einen Anreiz zu schaffen, vermehrt Anleihen aus der Schweiz heraus zu begeben. In dieser Vorlage schlägt der Bundesrat auch die Abschaffung der Umsatzabgabe auf inländischen Anleihen vor. Die Transaktionskosten beim Handel dieser Produkte sinken dadurch.

Diese Reform kommt auch Fremdkapitalprodukten zugute, die in Projekte investieren, welche sich positiv auf die Umwelt auswirken (Green Bonds). Damit könnte dieses Anleihesegment, welches zu den am schnellsten wachsenden gehört, verstärkt aus der Schweiz heraus betrieben werden, wenn die bestehenden steuerlichen Kapitalmarkthindernisse beseitigt würden. Eine generelle Befreiung für Green-Finance-Produkte von der Verrechnungssteuer würde demgegenüber den Sicherungszweck der Verrechnungssteuer schwächen.

Die eidgenössischen Stempelabgaben sind Rechtsverkehrssteuern, deren Erhebung an Kapitalerhöhungen (Emissionsabgabe), dem Kapitalverkehr (Umsatzabgabe) oder an bestimmten Versicherungsdienstleistungen (Versicherungsstempel) anknüpft. Nach geltendem Recht besteht bei diesen Abgaben kein Lenkungsziel mit Blick auf nachhaltige Finanzprodukte. Ein diesbezüglicher Umbau der Stempelabgaben würde bedeuten, dass die zu befreienden Produkte zertifiziert werden müssten. Die Zertifizierung müsste bei Umsetzung der Motion sowohl in- als auch ausländische Green-Finance-Produkte erfassen. Da der Steuerbehörde das Know-how hierfür fehlt, müsste diese Aufgabe von fachkundigen Zertifizierungsstellen wahrgenommen werden, wobei auch ein Rechtsmittelverfahren vorzusehen wäre. Der administrative Aufwand der Zertifizierungsstelle und der mit der Selbstveranlagung der Abgaben betrauten Unternehmen sowie der Kontrollaufwand der Steuerbehörden wäre relativ hoch.

Der Ständerat hat am 25. September das Postulat 19.3951, "Bremsen lösen bei nachhaltigen Finanzprodukten", überwiesen. Damit wird der Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie nachhaltige Finanzprodukte bei der Emission und im Handel steuerlich entlastet werden können. Aufgrund der genannten Bedenken hält es der Bundesrat für verfrüht, vor Verabschiedung des Berichtes in Erfüllung des Postulates im steuerlichen Bereich gesetzgeberisch aktiv zu werden. Er möchte seine Entscheidung auf einer soliden Grundlage treffen.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.