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19.4376 · Motion · 2019-10-11

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Berichterstattung zum Umsetzungsstand des Vorstosses liegt vor

Wortlaut

Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) dergestalt abzuändern, dass in der Schweiz tätige Rüstungsbetriebe und rüstungsnahe Betriebe weiterhin über Rechtssicherheit verfügen.

Begründung

Das BPS trat am 1. September 2015 in Kraft mit dem erklärten Ziel, sogenannte Söldnerfirmen, welche ihren Sitz in der Schweiz haben, besser zu kontrollieren. Dieses Ziel hat das Gesetz erreicht.

Durch die unlängst bekannt gewordene, exzessive Auslegung des BPS im Fall Pilatus durch die Bundesverwaltung können heute jedoch Schweizer Firmen Service-, Ausbildungs- und Wartungsdienstleistungen an von ihnen ins Ausland verkauften Gütern nicht mehr vor Ort erbringen. Wollen diese Firmen weiterhin existieren, sind sie gezwungen, die für das Dienstleistungsgeschäft zuständigen Geschäftseinheiten ins Ausland zu verlegen. Dies schadet nicht nur dem Schweizer Wirtschaftsstandort, sondern ist direkt sicherheitsrelevant für unser Land. Es untergräbt zudem die Strategie des Bundesrates zur Sicherheits- und Rüstungspolitik. Denn wie in den Grundsätzen des Bundesrates für die Rüstungspolitik festgelegt, hat die Schweiz ein vitales Bedürfnis an kritischem Fachwissen, sicherheitsrelevanten Schwerpunkttechnologien, technologisch komplexen Systemen, aber auch an industriellen Kernfähigkeiten und Kapazitäten zur Sicherstellung des zuverlässigen Betriebes und der Einsatz- und Durchhaltefähigkeit eingeführter Armeesysteme (vgl. Grundsätze des Bundesrates für die Rüstungspolitik des VBS vom 24. Oktober 2018).

Es sind also insbesondere die Dienstleistungseinheiten der Rüstungsfirmen und rüstungsnahen Betriebe, die mit Fähigkeiten und Wissen in den Bereichen Wartung, Unterhalt, Überholung, Upgrade usw. für eine weitgehend autonome Sicherstellung der Einsatzfähigkeit unserer Systeme verantwortlich sind. Werden diese durch ein inkohärentes Verhalten der Bundesverwaltung praktisch zum Verlassen des Landes gezwungen, so beeinträchtigt dies auch die Einsatzbereitschaft unserer Armee und damit die Sicherheit unseres Landes. Diese sowohl sicherheitspolitisch wie auch volkswirtschaftlich unerwünschte Entwicklung muss dringend korrigiert werden.

Antrag des Bundesrates

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf und beantragt darum das Postulat Schilliger 19.4297 zur Annahme.

Es ist ihm insbesondere bewusst, dass es bei Dienstleistungen wie der logistischen Unterstützung sowie der Beratung und Ausbildung von Angehörigen von Streit- oder Sicherheitskräften Schnittstellen zwischen den betroffenen Gesetzen gibt. Bereits am 21. Februar 2019 konstituierten deshalb das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung eine interdepartementale Arbeitsgruppe (Idag) zu diesem Thema. Der Bundesrat erwartet die Resultate der Idag demnächst und wird gestützt darauf über das weitere Vorgehen entscheiden.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.